Damit zu den Beratungen der Bischofskonferenz andere Personen, die nicht Mitglieder sind, beigezogen werden können, ist ein Beschluss der Konferenzteilnehmer herbeizuführen. Die Statuten der Bischofskonferenz halten ferner fest, dass die eigentliche Beratung und Beschlussfassung über den zu verhandelnden Gegenstand aber in der Regel in Abwesenheit der beigezogenen Personen erfolgen soll.