Kirche zieht Geld aus umweltschädlichen Firmen ab
Die katholische Kirche in Österreich zieht sich mit ihren Vermögen aus allen Unternehmen zurück, die fossile Brennstoffe wie Kohle, Öl oder Erdgas fördern bzw. produzieren. Das hat die Österreichische Bischofskonferenz am Freitag in einer Erklärung zum Abschluss ihrer dieswöchigen Frühjahrsvollversammlung in Reichenau an der Rax bekannt gegeben. "Kirchliche Finanzmittel dürfen keine zerstörerische Wirkung auf das Klima haben", unterstreichen die Bischöfe. Daher habe die Bischofskonferenz jetzt beschlossen, die Divestment-Erklärung im Rahmen des "Global Catholic Climate Movement" (GCCM) zu unterzeichnen und die ethischen Veranlagungsrichtlinien entsprechend anpassen. GCCM ist ein 2015 gegründeter Zusammenschluss verschiedenster katholischer Umweltgruppen aus allen Teilen der Welt.
Zusätzlich zum bereits bestehenden Ausschluss von Kohleförderung und Fracking in allen Vermögensklassen bedeute das konkret, dass die Kirche in den kommenden fünf Jahren mit ihren Geldveranlagungen aus allen Unternehmen aussteigt, die fossile Brennstoffe (Kohle, Öl, Erdgas) fördern bzw. produzieren.
Dieser Vollausstieg gelte für alle Diözesen, die Österreichische Bischofskonferenz und alle ihre Einrichtungen. Um die Anwendung und Interpretation der jetzt verschärften ethischen Veranlagungsrichtlinien zu sichern, wird zudem als neues Instrument eine Ständige Kommission eingerichtet, kündigten die Bischöfe an.
Als Reaktion auf die 2015 von Papst Franziskus veröffentlichte Enzyklika "Laudato si" hat die Österreichische Bischofskonferenz noch im selben Jahr mit der Umsetzung der Enzyklika begonnen und sich für eine nachhaltige und klimafreundliche Führung und Ausrichtung der Diözesen entschieden. Damit verbunden ist auch eine Wende hin zu erneuerbarer Energie.
Im Herbst 2017 wurde die "Richtlinie Ethische Geldanlagen" beschlossen. Die Kriterien der Richtlinien folgen dem Dreiklang einer ökumenisch-christlichen Ethik und lauten Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung. Die ethischen Veranlagungsrichtlinien bieten Bewertungen hinsichtlich Anlageformen wie Fonds, Derivative, Indexprodukte oder Rohstoffe wie Gold. Die Prinzipien des ethischen Investments lauten "Verändern - Fördern - Verhindern" und werden umgesetzt durch konkrete Ausschlusskriterien, den "Best-in-Class-Ansatz" im Blick auf besonders veranlagungs- und somit förderungswürdige Projekte und durch "Engagement" zwecks konkreter Einflussnahme auf Institutionen mittels Investitionen.
Quelle: kathpress (22.03.2019)