Kirche begrüßt Ausweitung der Freiwilligenpauschale für Ehrenamtliche
Die Katholische Kirche begrüßt die Ausweitung der Freiwilligenpauschale für Ehrenamtliche in den anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, die am Mittwoch im Parlament beschlossen wurde. "Zahlreiche Ehrenamtliche engagieren sich in der Kirche im religiösen, sozialen und kulturellen Bereich und leisten dadurch einen wertvollen Dienst für die Gesellschaft", hielt Diözesanbischof Benno Elbs namens der Österreichischen Bischofskonferenz nach der Beschlussfassung gegenüber Kathpress fest.
"Die jetzt beschlossene Regelung ermöglicht eine Abgeltung von Aufwendungen, die im Zuge des freiwilligen Engagements entstehen, und ist ein wertvolles Zeichen der Anerkennung für Ehrenamtliche in der Kirche", sagte der Bischof, der sich für diese Initiative der Regierung und die breite Unterstützung der Abgeordneten dankbar zeigte. Elbs ist in der Bischofskonferenz u.a. für die Bereiche Caritas und Finanzen zuständig.
Im Vorfeld der Abstimmung hatte die ÖVP in einer Presseaussendung über einen von ihr gemeinsam mit den Grünen eingebrachten Abänderungsantrag informiert. Dabei geht es darum, die bereits seit heuer für gemeinnützige Vereine bestehende Möglichkeit einer pauschalen Abgeltung von Aufwänden, die Freiwilligen bzw. Ehrenamtlichen entstanden sind, auch auf gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften auszuweiten.
Diese Aufwandsentschädigung gibt es als eine steuerfreie "kleine" und "große" Freiwilligenpauschale. Die "kleine" Freiwilligenpauschale (80 Euro pro Monat bzw. 1.000 Euro pro Jahr) kann aktuell jeder gemeinnützige Verein an seine Mitglieder steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Die erhöhte ("große") Freiwilligenpauschale (250 Euro pro Monat bzw. 3.000 Euro pro Jahr) gilt für Sozialdienste in der Gesundheitspflege, in der Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- oder Altenfürsorge und für Ausbildnerinnen und Ausbildner bzw. Übungsleiterinnen und Übungsleiter (Kapellmeisterinnen und -meister/Chorleiterinnen und -leiter).
Da anerkannte Religionsgemeinschaften keine gemeinnützigen Vereine sind, sondern die Stellung einer Körperschaft öffentlichen Rechts haben, waren diese bis jetzt von dieser Regelung nicht erfasst, was durch Abänderungsantrages nun korrigiert wurde. ÖVP-Klubobmann August Wöginger und ÖVP-Freiwilligensprecher Andreas Hanger erklärten dazu: "Wir bringen damit unsere Wertschätzung für alle ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den anerkannten Religionsgemeinschaften zum Ausdruck, die im liturgischen Dienst, in Kirchenchören, Pfarrcafés, Flohmärkten und vielem anderen mehr enorm wichtige Arbeit für unsere Gesellschaft leisten."
Quelle: kathpress (04.07.2024)