Diözesen ermöglichen Zweckwidmung des Kirchenbeitrags
Die Katholische Kirche Österreich bietet die neue Möglichkeit, 50 Prozent des Kirchenbeitrages einem bestimmten Zweck zu widmen. Mit der Hälfte ihres Kirchenbeitrages können Katholikinnen und Katholiken somit Wirkungsbereiche der Katholischen Kirche stärken, die ihnen besonders am Herzen liegen. Die andere Hälfte des Kirchenbeitrags wird auch weiterhin als solidarischer Beitrag zur Grundfinanzierung der Pfarren und kirchlichen Einrichtungen eingesetzt.
Das gemeinsame Modell der Zweckwidmung wird österreichweit spätestens mit der Kirchenbeitragmitteilung 2025 umgesetzt und ist in einigen Diözesen schon in Kraft. Die Zweckwidmung ist befristet auf maximal drei Jahre möglich. Sie kann nach Ablauf der Dauer verlängert, durch Widerruf beendet oder auf eine neue Widmung verändert werden.
Die österreichischen Diözesen haben sich auf einheitliche zehn Kategorien der Zweckwidmung verständigt: Pfarr-Kirche, Kultur-Kirche, Seelsorge-Kirche, Junge-Kirche, Familien-Kirche, Sozial-Kirche, Umwelt-Kirche, Verkündigungs-Kirche, Bildungs-Kirche und Welt-Kirche. Von Diözese zu Diözese unterschiedlich werden alle zehn oder nur eine Auswahl davon angeboten.
Umfangreiche Auswahl in der Diözese Linz
In der Diözese Linz kann man beispielsweise aus allen zehn Kategorien wählen. Mit der Widmung des Kirchenbeitrags an die "Pfarr-Kirche" werde "qualitätsvolle Seelsorge in den Pfarrgemeinden unterstützt und die Beteiligungsmöglichkeit für Ehrenamtliche gefördert", wie es vonseiten der Diözese heißt. Der Wirkungsbereich "Kultur-Kirche" komme dem Erhalt der wertvollen Kulturdenkmäler, Kirchen und Kapellen in Oberösterreich sowie spirituellen Orten und Räumen zugute.
Mit der "Seelsorge-Kirche" würden u. a. Beratungsstellen für Menschen in Lebenskrisen wie die Telefonseelsorge, aber etwa auch Projekte für Menschen mit psychosozialem Unterstützungsbedarf gefördert. Die Widmung für die "Junge-Kirche" fördere etwa die Angebote der Katholischen Jugend und Jungschar.
Mit der Kategorie "Familien-Kirche" würden Angebote der Ehe-, Beziehungs- und Familienberatung oder etwa Bildungsangebote für Eltern und Paare gestützt. Widmungen für die "Sozial-Kirche" kämen u. a. der Caritas zugute. Der Wirkungsbereich der "Umwelt-Kirche" betreffe Projekte im Sinne des Klima- und Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit.
Mit der "Verkündigungs-Kirche" würden Aktivitäten wie jene des Bibelwerks unterstützt. Die Widmung für die "Bildungs-Kirche" fördere die regionalen Bildungshäuser der Katholischen Kirche in Oberösterreich oder die Ausbildung junger Menschen in diözesanen Schulen, die pädagogische Ausbildung für Schule und Religionsunterricht sowie die Katholische Privat-Universität und die Priesterausbildung. Die Widmung für die "Welt-Kirche" schließlich unterstütze die "Leitung der Weltkirche in Rom", wie es vonseiten der Diözese Linz heißt.
Konkrete Projekte in der Erzdiözese Wien
In der Erzdiözese Wien können die Katholikinnen und Katholiken aus sechs Kategorien auswählen, in denen teils ganz konkrete Einrichtungen oder Initiativen zur Förderung angeboten werden. So kann man in der Kategorie "Bildungs-Kirche" etwa die Kirchliche Pädagogische Hochschule oder Bildungsinitiative "Anima" für Frauen unterstützen. In der Kategorie "Familien-Kirche" geht es um Beratungs- und Begleitungsangebote für Paare und Familien. Wer sich für die "Sozial-Kirche" entscheidet, kann zwischen der St. Elisabeth-Stiftung mit ihren zahlreichen Angeboten für Schwangere in Not und junge Mütter und der Caritas wählen. Weitere Kategorien sind "Kultur-Kirche", "Umwelt-Kirche" und "Welt-Kirche".
Solidaritätsfonds der Erzdiözese Salzburg
In der Erzdiözese Salzburg kann man zwischen acht Kategorien wählen, zusätzlich aber auch konkret das Priesterseminar oder den Solidaritätsfonds der Erzdiözese auswählen. Mit dem Solidaritätsfond unterstützt die Kirche etwa Menschen in Not, die ihre Heizkosten nicht mehr bezahlen können.
Steuerlich absetzbar
Der Kirchenbeitrag ist die finanzielle Grundlage für die vielfältigen Aufgaben, Angebote und Leistungen der Katholischen Kirche in Österreich. Er beträgt wie in den letzten Jahren1,1 % des steuerpflichtigen Einkommens. Davon wird ein allgemeiner Absetzbetrag von 59 Euro abgezogen. Wenn kein Nachweis über das Einkommen vorliegt, werden die Kirchenbeiträge geschätzt. Wird im Kontakt mit der Kirchenbeitragsstelle die persönliche Lebenssituation thematisiert, können Ermäßigungen angewendet und der Kirchenbeitrag individuell angepasst werden. Beispielsweise wird auf Bezieherinnen und Bezieher von Kindergeld und Arbeitslosengeld besonders Rücksicht genommen. Ab dem Veranlagungsjahr 2024 können vom Kirchenbeitrag 600 Euro statt wie bisher 400 Euro pro Jahr steuerlich abgesetzt werden.
Weitere Informationen sind unter www.kirchenbeitrag.at bzw. Details zur Zweckwidmung auf den diözesanen Websites sowie bei den Kirchenbeitragsstellen erhältlich.
Quelle: kathpress (18.09.2024)