Stichwort: Weihbischof
Ein Weihbischof unterstützt den Diözesanbischof bei der Leitung der Diözese. Er übernimmt bestimmte Aufgabenbereiche, etwa als Generalvikar, für eine Region, Personengruppen oder besondere Felder der Seelsorge. Ein Weihbischof trägt nach seiner Weihe die bischöflichen Insignien wie Ring, Hirtenstab und Mitra. Er leitet keine eigene Diözese, doch wird ihm der Bischofssitz einer untergegangenen Diözese als Titularbistum zugeordnet, weil laut Kirchenrecht kein Bischof ohne Amtssitz sein darf.
Entwickelt hat sich das Amt im 13. und 14. Jahrhundert. Gebräuchlich ist der Begriff Weihbischof nur im deutschen Sprachraum. Andernorts spricht man vom Hilfs- oder Auxiliarbischof. In Österreich sind Weihbischöfe stimmberechtigte Mitglieder der Bischofskonferenz. In den österreichischen Diözesen gibt es derzeit vier aktive Weihbischöfe: Franz Scharl und Stephan Turnovszky in der Erzdiözese Wien, Anton Leichtfried in der Diözese St. Pölten und Hansjörg Hofer in der Erzdiözese Salzburg.
In Österreich ernennt der Papst einen Weihbischof frei. Bei Weihbischöfen kommt die im Konkordat vorgesehen "politische Klausel", wonach die Regierung im Vorfeld einer Bischofsernennung zu informieren ist, nicht zur Anwendung, weil diese nur für Diözesanbischöfe gilt. Die Ernennung eines Weihbischofs geschieht in der Regel auf Ersuchen des Diözesanbischofs. Er ist berechtigt, dem Heiligen Stuhl eine Liste von mindestens drei für dieses Amt besonders geeigneten Priestern vorzulegen.
Bei allen Bischofsernennungen kommt dem jeweiligen Apostolischen Nuntius bei der Ermittlung von Bischofskandidaten eine zentrale Rolle zu. Die Ergebnisse seiner Erhebungen ergehen in der Folge an das vatikanische Dikasterium für die Bischöfe. Sie bereitet die Entscheidung des Papstes vor, der die Ernennung dann frei vornimmt.
Quelle: kathpress (31.01.2025)