Presseerklärungen der Herbstvollversammlung
Presseerklärungen der Herbstvollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz im Rahmen einer Reise ins Heilige Land vom 4. bis 10. November 2007
» Presseerklärungen als pdf herunterladen |
1. Ehe und Rechtsordnung
Mit zunehmender Sorge beobachten die Bischöfe die in den letzten Monaten geführte Diskussionüber die rechtliche Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften; sie sind der Überzeugung, dass in diesem Bereich kein Bedarf zur Schaffung eines eigenen Rechtsinstituts besteht. Die Bischöfe machen auf die damit verbundenen Konsequenzen für die Entwicklung der Gesellschaft aufmerksam und verweisen auf einige grundlegende gesellschaftspolitische Prinzipien.
Die seit langem in der österreichischen Rechtsordnung verankerten Regelungen bezüglich Unterhaltspflicht, Wohn-, Pensions-, Steuer- und Erbrecht im Zusammenhang mit Ehe und Familie haben ihre Begründung darin, dass der Ehebund eine feste Bindung und Verpflichtung füreinander mit sich bringt und in der Regel einer der Ehepartner mit Inkaufnahme finanzieller Einbußen sich verstärkt den Kindern und der Familie widmet. Dies kommt der ganzen Gesellschaft zu Gute, und die gesetzlichen Regelungen dienen dazu, die wirtschaftliche und rechtliche Grundlage für den Bestand von Ehe und Familie zu sichern. Diese Normierungen sind heute genauso wichtig wie in früheren Zeiten, sie sollten sogar verstärkt werden, um das „Ja zu Kindern" und ihre bestmögliche Betreuung durch die eigenen Eltern zu fördern.
Als Grund für das Drängen auf gesetzliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften wird meist das Vorliegen einer Diskriminierung angeführt. Hierbei ist grundsätzlich festzuhalten, dass der Gleichheitsgrundsatz unserer Rechtsordnung einerseits gebietet, Gleiches gleich zu behandeln; andererseits verbietet er, Ungleiches gleich zu behandeln. Entscheidend bleibt daher die sachliche Differenzierung zwischen der Ehe als einer auf Dauer angelegten vertraglichen Beziehung zwischen Mann und Frau als Voraussetzung für Zeugung und Erziehung von Kindern einerseits und einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft oder anderen Lebensform andererseits. Bei allem Respekt für homosexuell geprägte Personen ist daher festzuhalten, dass homosexuelle Partnerschaften in keiner Weise die gleichen Leistungen und Opfer wie eine Familie auf der Grundlage der Ehe für die Entwicklung der Gesellschaft erbringen. Daher liegt keine Diskriminierung vor, wenn man eine Gleichstellung (oder Fast-Gleichstellung) gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der Ehe ablehnt. Dies bezieht sich auch auf äußere Zeichen und missdeutbare Symbolhandlungen. Eine Registrierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften auf dem Standesamt ist daher grundsätzlich abzulehnen.
2. Lebensschutz
Die Ansprache von Papst Benedikt XVI. in der Wiener Hofburg am 7. September 2007 hat das Recht auf Leben als grundlegendes Menschenrecht auch für Ungeborene einer breiten Öffentlichkeit eindringlich in Erinnerung gerufen. Dies geschah in einer Weise, die allgemein Respekt gefunden hat. Christen müssen Freunde und daher Schützer und Förderer des menschlichen Lebens sein, sei es geboren oder noch nicht geboren, sei es entfaltet oder behindert. Die Katholische Kirche erbringt dafür weltweit und auch in Österreich einen vielfältigen und intensiven Einsatz. Sie sucht und findet dabei auch Allianzen mit anderen gesellschaftsprägenden Kräften.
In Österreich wird das Leben der Ungeborenen in den ersten drei Monaten de facto gesetzlich nicht geschützt, da einerseits Abtreibung zwar nach wie vor als Unrecht und als strafbarer Tatbestand im österreichischen Strafgesetz angeführt wird, andererseits die strafrechtlichen Konsequenzen durch die Ausnahmebedingungen der Fristenregelung aufgehoben wurden und damit letztlich der Schutz des ungeborenen Lebens verloren gegangen ist. Behinderte ungeborene Kinder können de facto sogar bis unmittelbar vor der Geburt abgetrieben werden.
Die Möglichkeit für die gewiss oft in schwierigen Situationen befindliche Mutter, eine Abtreibung durchzuführen, ist ein Widerspruch zum unaufgebbaren Lebensrecht der ungeborenen Kinder. Das im Gesetz ausdrücklich genannte Unrecht muss als solches im Bewusstsein der Gesellschaft verankert bleiben, um einer allgemeinen Abstumpfung des Gewissens Widerstand zu leisten. Als vor 30 Jahren die Fristenregelung durch parlamentarische Mehrheit in Kraft gesetzt wurde, hat die Regierung zur Verringerung dieser Spannung flankierende Maßnahmen versprochen. Dieses Versprechen, das seither wiederholt eingemahnt, aber nie verwirklicht wurde, sollte dringendst eingelöst werden.
In Mitsorge um das Wohl der ganzen Gesellschaft rufen die katholischen Bischöfe Österreichs zu verstärkten demokratischen Allianzen für den generellen Schutz der Ungeborenen auf, um deren Menschenrecht auf Leben zu garantieren.
3. Solidarität mit Bischof Kräutler
Die österreichischen Bischöfe sind solidarisch mit dem aus Vorarlberg stammenden Leiter der Prälatur Xingu in Brasilien, Bischof Dom Erwin Kräutler. Insbesondere seit der Ermordung der Ordensfrau Dorothy Stang am 12. Februar 2005 ist auch Bischof Kräutler ständigen Todesdrohungen ausgesetzt. Er wird rund um die Uhr von den brasilianischen Sicherheitsbehörden geschützt, aber sein sehnlichster Wunsch ist es, sich wieder uneingeschränkt an jedem Ort und zu jeder Zeit frei bewegen zu können. Papst Benedikt XVI. war erschüttert, als er in der Kathedrale von Sao Paulo am 12. Mai dieses Jahres von den Bedrängnissen Bischof Kräutlers hörte. Er sagte ihm: "Beten wir füreinander". Dieser Einladung schließen sich die österreichischen Bischöfe von Herzen an.
Bischof Kräutler ist seit 42 Jahren am Rio Xingu tätig, seit 26 Jahren trägt er die bischöfliche Verantwortung für die Prälatur. Er hat sich von Anfang an für die „Excluidos" (die Ausgeschlossenen) - die Kleinbauern, die Landlosen, die Indios, die Frauen, Kinder und Jugendlichen - eingesetzt. Dabei hat er sich nie gescheut, auch „heiße Eisen" anzupacken: Die Gewalttätigkeit der Mächtigen, die De-facto-Versklavung von tausenden Menschen, die Ausbeutung von Frauen und Mädchen, die Auswirkungen der Brandrodung im Amazonasgebiet, die Umsetzung von Wirtschaftsprojekten, die keine Rücksicht auf die Bewahrung der Schöpfung und auf die Nachhaltigkeit nehmen. Deshalb wird er bedroht.
Der aus Vorarlberg stammende Bischof setzt sich für ein anderes Amazonien ein, in dem das oberste Gesetz Frieden heißt, der das Werk der Gerechtigkeit ist. Deshalb fordert er die Ausforschung der Auftraggeber der feigen Mordtat, der Schwester Dorothy zum Opfer gefallen ist und deshalb warnt er vor den unabsehbaren ökologischen Folgen des Wasserkraftwerkprojekts Belo Monte.
Die österreichischen Bischöfe machen sich das Wort des Vorsitzenden der „Koordinierungsstelle der Bischofskonferenz für Mission und internationale Entwicklung" (KOO), Diözesanbischof Ludwig Schwarz, zu eigen: „Wir sind eine Kirche! Wir können nicht hinnehmen, dass Schwestern und Brüder, die im Geiste Jesu für Mitmenschen eintreten, bedroht werden".