Presseerklärungen zur Sommervollversammlung 2014
Wortlaut der Presseerklärungen der Sommervollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz, 16. bis 18. Juni 2014 in Mariazell
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1. Gebet und Fasten für Frieden im Irak
Die österreichischen Bischöfe schließen sich dem Aufruf des chaldäisch-katholischen Patriarchen von Babylon-Bagdad, Louis Raphael I. Sako, zu einem "Tag des Gebets und des Fastens" am 18. Juni für die Menschen im Irak an und ersuchen die Gläubigen und alle Menschen guten Willens, sich daran zu beteiligen. Mit Betroffenheit und dem Gefühl der Ohnmacht verfolgen Menschen in Österreich und weltweit das Vordringen der islamistischen Terrormiliz "ISIS", die innerhalb kurzer Zeit ein Drittel des Irak unter ihre Kontrolle gebracht habt. Neben dem unermesslichen Leid für die vom Krieg geschundene Zivilbevölkerung drohen nun die Reste einer einst vitalen Christenheit im Zweistromland zu verschwinden. Diese tragische Realität ist immer mehr eine Folge dessen, wovor schon der heilige Papst Johannes Paul II. eindringlich im Vorfeld der beiden Irakkriege 1991 und 2003 gewarnt hatte.
Die Bischöfe appellieren im Rahmen ihrer gegenwärtigen Vollversammlung in Mariazell an die österreichische Bundesregierung, alle Möglichkeiten innerhalb der Europäischen Union und der Vereinten Nationen zu nutzen, dass die Grundrechte aller Menschen gleich welcher ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit im Irak geachtet werden. Mesopotamien ist nicht nur eine Wiege der menschlichen Zivilisation, auch das Christentum hat dort bis heute inspirierende Wurzeln. Ein umfassender Friede und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich des Rechts auf Religionsfreiheit müssen Ziel der Staatengemeinschaft sein, um das Überleben aller Menschen im Irak zu sichern. Die Bischöfe ersuchen die Gläubigen, dieses Anliegen in die Fürbitten des Fronleichnamsfests am Donnerstag aufzunehmen.
2. Verbot der aktiven Sterbehilfe
Die Bischöfe unterstützen alle politischen und gesellschaftlichen Bemühungen, die den in Österreich bestehenden breiten Konsens hinsichtlich eines Verbots der aktiven Sterbehilfe (Euthanasie) und des Ausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung stärken. Von daher bestärkt die Bischofskonferenz ausdrücklich die Bundesregierung in ihrem Vorhaben einer möglichen Verankerung des Verbots der aktiven Sterbehilfe in der Verfassung.
Dieses Anliegen haben die Bischöfe schon vor Jahren rund um den Verfassungskonvent vorgebracht und Kardinal Franz König hat damals in einem Brief an den Konvent als Ziel formuliert, "an der Hand, nicht durch die Hand eines Menschen zu sterben". Seither ist in einigen europäischen Ländern die Forderung nach einer Legalisierung der Tötung auf Verlangen immer stärker geworden und betrifft in Belgien bereits Kinder.
Vor diesem Hintergrund läuft seit Anfang Mai die parlamentarische Bürgerinitiative "An der Hand", die die bestmögliche Versorgung am Lebensende sowie den bestmöglichen rechtlichen Schutz durch die Verankerung des Verbots der aktiven Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) in der Verfassung fordert. Der Bürgerinitiative geht es dabei auch um eine flächendeckende und angemessene Hospiz- und Palliativversorgung, die weitere Erforschung und Entwicklung der Palliativmedizin sowie die Sicherstellung der Finanzierung und Machbarkeit der häuslichen Pflege. Die Bischöfe unterstützen diese Bürgerinitiative und laden zur Unterzeichnung ein.
3. Fundamente der Gesellschaft schützen
Da in letzter Zeit vermehrt gesellschaftspolitische Forderungen laut werden, die die Grundkonstanten des Zusammenlebens betreffen und auf Kosten der schwächsten Mitglieder der Gesellschaft gehen können, bekräftigt die Österreichische Bischofskonferenz wesentliche Punkte ihrer Erklärung über "Reproduktionsmedizin und Ethik des Lebens", die im Juni 2012 in Mariazell beschlossen wurde.
Damals hat sich die Kirche klar gegen die Präimplantationsdiagnostik gewandt, weil diese Methode nie der Therapie des Embryos dient, sondern immer nur Selektion zur Folge hat. Ebenfalls auf Kosten der Kinder geht künstliche Befruchtung mit dem Ziel, einem gleichgeschlechtlichen Paar den Kinderwunsch zu erfüllen. Die Kirche stellt sich gegen diese Forderung, weil jedes Kind ein Recht auf Vater und Mutter hat, das so gut wie möglich gewahrt werden soll. Bei Vater und Mutter aufzuwachsen gibt den Kindern wesentliche Orientierung und ist maßgeblich für die eigene Identität. Wer eine Situation herstellt, wo dem Kind von vorneherein diese Möglichkeit genommen wird, stellt sich gegen das Wohl des Kindes. Eine ähnliche Situation ist bei der Fremdkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare gegeben, die ebenfalls dem Kind die Möglichkeit nimmt, im wichtigen Beziehungsfeld zwischen Vater und Mutter aufzuwachsen.
Die Bischofskonferenz appelliert daher an die Regierung, in diesen Punkten mit Blick auf das Wohl des Kindes keine Kompromisse einzugehen. Genau so wird eine Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften mit der vom Staat besonders geschützten Ehe zwischen Mann und Frau entschieden abgelehnt.
4. Entwicklungszusammenarbeit stärken
Der österreichische Budgetbeschluss für das Jahr 2015 hat deutliche Kürzungen bei der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) gebracht und ist ein Rückschlag im weltweiten Kampf gegen Armut und Unterentwicklung. Die Einsparungen umfassen 17 Millionen Euro bei der direkten Projekthilfe und eine Nichterhöhung des Auslandskatastrophenfonds. Somit sind die Gelder bei der direkten Projekthilfe, der Bereich in dem Österreichs Engagement gegenüber konkreten Ländern sichtbar wird, auf die Hälfte des Niveaus der EZA-Mittel im Jahr 2010 gefallen, was den Rückgang bei der bilateralen Hilfe deutlich vor Augen führt. Organisationen aus der Kirche und der Zivilgesellschaft haben dagegen entschieden protestiert und die Bischöfe schließen sich dieser Kritik an.
Die Kürzungen haben unmittelbare Auswirkungen auf die Überlebenschancen hunderttausender Frauen, Männer und Kinder auf der Welt und sie beschädigen das internationale Ansehen Österreichs. Es geht dabei um internationale Solidarität und Verantwortung, die ein wohlhabendes Land den Ärmsten der Armen schuldig ist. Für unsere eigene Zukunft ist eine großzügige Hilfeleistung auch deswegen wichtig, weil die Werke der Solidarität und Barmherzigkeit auch ein Signal für unsere Jugend und ihr zukünftiges Handeln sind. Die zahlreichen Hilfsorganisationen der Zivilgesellschaft und der Kirchen in Österreich sind dabei bewährte und kompetente Vorreiter und Partner des Staates.
Das Nachlassen an Hilfe und Entwicklung bedroht den Frieden und die Sicherheit in vielen Gebieten der Erde und wird weiter verschärft, weil die globalen Krisen (Finanzen, Wirtschaft und Klimawandel) Fortschritte im Kampf gegen Hunger und Unterernährung zunichtemachen. Vor diesem Hintergrund leistet die Entwicklungszusammenarbeit wichtige Beiträge, um den Menschen in armen Ländern das Überleben zu sichern und Zukunftsperspektiven zu ermöglichen. So werden beispielsweise im Rahmen der humanitären Hilfe Nothilfepakete für Flüchtlinge aus Syrien oder Opfer von Umweltkatastrophen verteilt. Landwirtschaftsprogramme in Afrika stellen ausreichende Ernährung sicher, Zugang zu sauberem Trinkwasser fördert die Gesundheit, Bildung und Ausbildung eröffnen berufliche Chancen für Jugendliche, Einkommensmöglichkeiten werden geschaffen, Menschen am Rand der Gesellschaft wird Teilhabe ermöglicht.
Die österreichischen Bischöfe wenden sich an die gesamte Bundesregierung, damit sie im Sinne ihrer Gesamtverantwortung und im Blick auf das Regierungsprogramm eine Lösung für die Zukunft der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit findet. Die Bischöfe appellieren die im Regierungsprogramm festgeschriebenen Maßnahmen mit einem Stufenplan zur Erhöhung der EZA-Mittel und der Aufstockung des Auslandskatastrophenfonds - auch im Hinblick auf die Hochwasserkatastrophe am Balkan - rasch in Angriff zu nehmen. Als ersten Schritt soll die Bundesregierung parteienübergreifend dafür eine Lösung finden, dass die beschlossenen Kürzungen im Budgetvollzug nicht wirksam werden, damit das Überleben vieler Menschen gesichert werden kann.