Schönborn kritisiert ORF-Gesetzesänderung als "Rückschritt"
Wien, 28.03.14 (KAP) Die jüngste Änderung des ORF-Gesetzes "ist aus Sicht der Bischofskonferenz und anderer Kirchen ein Rückschritt": Das hat Kardinal Christoph Schönborn am Freitag (28. März) bei der Pressekonferenz zum Abschluss der Frühjahrsvollversammlung der Bischofskonferenz kritisiert. Der Nationalrat hatte das Recht, wonach wichtige Bereiche der Gesellschaft wie Wissenschaft und Kunst, aber auch die Kirchen einen gesetzlichen Anspruch auf Vertretung im Stiftungsrat des ORF haben, ersatzlos gestrichen.
"Dies alles verstärkt den bisher schon sehr ausgeprägten Einfluss der Politik auf die Zusammensetzung der ORF-Gremien", merkte Schönborn an.
Der Kardinal wies auf das "nicht von ungefähr" getroffene jüngste Urteil der deutschen Höchstrichter hin, wonach der Anteil der "staatsnahen" Vertreter im ZDF zu hoch sei und bei höchstens einem Drittel liegen müsste. Es bleibe abzuwarten, "ob sich nicht auch in Österreich das Höchstgericht mit dieser Frage befassen wird müssen", so Schönborn. Vorerst bleibe zu "hoffen, dass die Wahlen im Publikumsrat und die Nominierungen durch die Regierung, Parteien und Länder nicht nur dem parteipolitischen Kalkül folgen werden". Der Vorsitzende der Bischofskonferenz forderte eine breite Repräsentanz wichtiger Teile der Zivilgesellschaft - und dazu gehörten unzweifelhaft auch die Kirchen - im ORF-Stiftungsrat ein.
Kritik übte Kardinal Schönborn auch am Zustandekommen der nun erfolgten Gesetzesänderung: "Es stimmt sehr nachdenklich, dass eine derart wichtige Materie, die die Menschen und Institutionen in unserem Land täglich betrifft, nicht mit der gebotenen Transparenz und demokratischen Beteiligung behandelt wurde." Der Verfassungsgerichtshof habe die Fax-Wahl vor der Konstituierung des ORF-Publikumrates beeinsprucht, es sei jedoch "kein gleichwertiger Ersatz für das bisherige Wahlrecht der Mediennutzer gefunden" worden
- auch dies für Schönborn "ein Rückschritt".
Zudem habe es für die davon betroffenen Institutionen keine Möglichkeit gegeben, sich im Vorfeld der geplanten Gesetzesänderung dazu offiziell zu äußern. Schönborn: "Dies wäre nach unserem Dafürhalten zeitlich möglich und von der Sache her geboten gewesen."
Stattdessen sei die Neufassung des ORF-Gesetzes "in untransparenter Weise durchgezogen worden", kritisierte der Kardinal.