Antidiskriminierung: Kirche warnt vor Einschränkung der Freiheit
Wien, 27.05.13 (KAP) Die ablehnende Haltung der katholischen Kirche zu einer Ausweitung des Diskriminierungsschutzes im Rahmen des Gleichbehandlungsgesetzes hat Peter Schipka, Generalsekretär der Österreichischen Bischofskonferenz, erneut erläutert. Der ursprünglich vorgesehene Gesetzesentwurf wäre eine zu weitgehende Einschränkung der Freiheit gewesen, so Schipka in der ORF-Sendung "Orientierung" am Sonntag.
Generalsekretär Schipka verwies gleichzeitig auf Erfahrungen in Ländern wie Großbritannien, wo ein sehr weitgehender Diskriminierungsschutz mit entsprechend negativen Folgen gegeben sei. So seien beispielsweise Vermieter eines Privatzimmers mit Frühstück ("bed and breakfast") zu einer vergleichsweise hohen Geldstrafe verurteilt worden, weil sie - wie bisher sehr üblich - nur an verheiratete Ehepaare vermieten wollten und daher ein Paar abgewiesen hatten. Diskriminierungen seien abzulehnen, aber "die Frage ist, ob der Staat moralisch richtige Vorstellungen mit dem Gesetz durchsetzen soll, oder ob nicht die Überzeugungskraft der Argumente der bessere Weg wäre," gab Schipka zu bedenken.
Gleichbehandlungsgesetz wurde novelliert
Der Beitrag der "Orientierung" bezog sich auf eine Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz, die das Parlament am vergangenen Donnerstag beschlossen hatte. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf wollte den Diskriminierungsschutz beim Verkehr von Gütern und Dienstleistungen auch auf die Bereich Religionszugehörigkeit/Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung ausweiten. Diese gesetzliche Ausweitung des Diskriminierungsschutzes, gegen die die römisch-katholische Kirche im Rahmen der Gesetzesbegutachtung votiert hatte, war schließlich in der nun beschlossenen Novelle nicht mehr enthalten.
Die Österreichische Bischofskonferenz hatte bereits im vergangenen November in einer Stellungnahme den Gesetzesentwurf deswegen abgelehnt, weil sie darin einen schwerwiegenden "Eingriff in die Freiheit der Bürger" ortete. Als "äußerst problematisch" im Hinblick auf die "Freiheit der Gesellschaft" bewertete die Bischofskonferenz den Gesamtansatz des vorgeschlagenen Gesetzesentwurfes. "Die Einführung eines horizontalen, tiefgreifend in den Rechtsverkehr zwischen Privaten eingreifenden Diskriminierungsverbotes" würde aus Sicht der Kirche einen massiven Eingriff in die Vertragsfreiheit und in die allgemeine Handlungsfreiheit der Bürger bedeuten. Die vom Gesetz vorgesehenen Eingriffe in die Grundrechte der Bürger könnten daher verfassungswidrig sein, zumal der Gesetzesentwurf nach Meinung der Bischöfe auch "unzureichend begründet" gewesen sei.
Die Bischofskonferenz gab weiters zu bedenken, dass es sich bei Diskriminierung aufgrund der Rasse, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung um sehr verschiedene Problemkreise handle. Dafür bräuchte es unterschiedliche gesetzliche Lösungen und nicht wie im damals vorliegenden Entwurf einen einzigen Lösungsansatz. "Keinesfalls darf es eine Gleichbehandlung unterschiedlicher und abstrakter Tatbestände geben, da dies wiederum zu Diskriminierung führt", wurde in der Stellungnahme betont. Kritisch bewerteten die Bischöfe auch die im Entwurf ursprünglich vorgesehen Beweislastumkehr sowie die unüblich hohe Schadensersatzdrohung bei Zuwiderhandeln.
Von Seiten der Evangelischen Kirche war das Gesetzesvorhaben hingegen positiv bewertet worden. Bischof Michael Bünker meinte dazu in der Sendung "Orientierung", dass die Evangelische Kirche gegen "jede Form von Diskriminierung auftritt".