Gleichbehandlungsgesetz: Bischöfe gegen aktuellen Entwurf
Wien, 13.11.12 (KAP) Die Österreichische Bischofskonferenz ist gegen den aktuellen Entwurf für ein neues Gleichbehandlungsgesetz und sieht in wesentlichen Teilen der Vorlage einen "Eingriff in die Freiheit der Bürger". Das erklärte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, am Dienstag gegenüber "Kathpress"
und verwies dabei auf die offizielle Stellungnahme, die im Rahmen der Vollversammlung der Bischofskonferenz in der vergangenen Woche abgegeben wurde. Zwischenzeitlich habe es bereits direkte Gespräche mit dem zuständigen Sozialministerium in dieser Sache gegeben.
Seitens des Ministeriums sei eine "ernsthafte Prüfung" der vorgebrachten Argumente zugesagt worden, erklärte Schipka, der das "gute und sachliche Gesprächsklima" begrüßte. Mit weiteren Gesprächseinladungen durch das Ministerium sei zu rechnen.
Im Rahmen der Begutachtung zum Gesetz sprechen sich die Bischöfe dafür aus, dass in Österreich jene Bestimmungen umgesetzt werden sollen, die durch das EU-Recht und die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen vorgegeben sind. Gleichzeitig wenden sich die Bischöfe aber klar gegen den vorliegenden Gesetzesentwurf, der nach Meinung der Bischofskonferenz weit über die europarechtlichen Vorgaben hinaus geht.
Als "äußerst problematisch" im Hinblick auf die "Freiheit der Gesellschaft" bewertet die Bischofskonferenz den Gesamtansatz des vorgeschlagenen Gesetzesentwurfes. "Die Einführung eines horizontalen, tiefgreifend in den Rechtsverkehr zwischen Privaten eingreifenden Diskriminierungsverbotes" würde aus Sicht der Kirche einen massiven Eingriff in die Vertragsfreiheit und in die allgemeine Handlungsfreiheit der Bürger bedeuten.
Die vom Gesetz vorgesehenen Eingriffe in die Grundrechte der Bürger könnten daher verfassungswidrig sein, zumal der Gesetzesentwurf nach Meinung der Bischöfe auch "unzureichend begründet" sei. Die Bischofskonferenz gibt weiters zu bedenken, dass es sich bei Diskriminierung aufgrund der Rasse, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung um sehr verschiedene Problemkreise handle. Dafür bräuchte es unterschiedliche gesetzliche Lösungen und nicht wie im vorliegenden Entwurf einen einzigen Lösungsansatz. "Keinesfalls darf es eine Gleichbehandlung unterschiedlicher und abstrakter Tatbestände geben, da dies wiederum zu Diskriminierung führt", wird in der Stellungnahme betont.
Weitere Kritikpunkte betreffen die im Gesetz vorgesehene Beweislastumkehr sowie die Regel für den Ersatz "immaterieller Schäden", die auf eine abschreckende Wirkung abzielten. Hier sollten die geltenden Regeln der österreichischen Zivilrechtsordnung angewendet werden, die einen Schadenersatz zum "Ausgleich tatsächlich erlittener Schäden" vorsehen.
Resümierend wird in der vom Generalsekretär der Bischofskonferenz gezeichnete Stellungnahme festgehalten, dass aus den genannten Gründen der Gesetzesentwurf abgelehnt wird.