Ehevorbereitung: Bischöfe stärken Verlobungspastoral
Wien, 09.10.12 (KAP) Die Verlobung als wichtigen Schritt im Rahmen der kirchlichen Ehevorbereitung wieder zu entdecken und zu stärken ist erklärtes Ziel der österreichischen Bischöfe. Das betonte Bischof Klaus Küng im Rahmen eines Pressegesprächs am Dienstag in Wien, bei dem eine neue Publikation vorgestellt wurde. Unter dem Titel "Kirchliche Verlobung. Reflexionen und Impulse" sind Beiträge eines Studientages im vergangenen Jänner zu dieser Thematik zusammengefasst. Grundlage dafür sind die Leitlinien der Bischofskonferenz für die Verlobungspastoral, die seit Juni gelten.
"Verlobung ist praktisch verschwunden", stellte der Familienbischof fest und sprach daher von einem "Hoffnungsprojekt" in der Seelsorge. Dies umso mehr, weil die Situation von Ehe und Familie "dramatisch" sei: Die Bereitschaft sich durch die Ehe dauerhaft binden zu wollen habe stark nachgelassen und betreffe die kirchliche Ehe genauso wie die Zivilehe, stellte Bischof Küng fest. Vor diesem Hintergrund wolle man mit dem Wiederentdecken der Verlobung einen Weg gehen, der einem Paar bei der Entscheidung über die gemeinsame Zukunft konkret helfen soll. Vorbild dafür seien positive Erfahrungen mit einer kirchlichen Verlobungspastoral, wie sie beispielsweise in Italien schon seit über 15 Jahren betrieben wird.
Sehnsucht nach Ritualen ist groß
"Die Sehnsucht nach Ritualen ist groß," betonte der Rektor der Theologischen Hochschule Heiligenkreuz, Pater Karl Wallner, bei der Präsentation des neuen Buches, das im stiftseigenen "Be&Be"-Verlag erschienen ist. Bei der Beschäftigung mit der Thematik habe er feststellen müssen, dass Verlobung leider nur "unter den Reichen und Schönen ein großes Thema" sei. Viel Geld und Kreativität werde aufgewendet, um Verlobung zu inszenieren, so Wallner. Umso mehr gelte es die Verlobung wieder zu einem "Standard kirchlichen Tuns" zu machen. Die Verlobung im Kontext einer Ehevorbereitung würde großen Chancen bieten, um den Kern des Ehesakraments zu erschließen. Als kirchliche Sakramentalie sei Verlobung "weit praktizierbar" und wirke "heiligend und heilend", so der Zisterzienserpater.
Kritisch äußerte sich Bischof Küng zu den meisten gegenwärtigen Projekten, die seitens der öffentlichen Hand mit Blick auf Jugend und Familie gefördert werden. Hier sei ein einseitiger Schwerpunkt festzustellen, der sich darauf beschränke, "die Krankheit Aids oder ein Kind zu verhindern". Völlig aus dem Blick geraten sei der Wert einer bewussten Entscheidung zur Liebe in ihrer Verbindlichkeit der Ehe. Hier wolle die Initiative der Bischofskonferenz wieder ansetzen, zumal es dahingehend auch bei der kirchlichen Jugend- und Familienpastoral einen "großen Nachholbedarf" gäbe.
Es gelte die Verlobung als Chance zu sehen, bei der Frau und Mann "sich bewusst entscheiden", möglicherweise auch gegen eine gemeinsame Ehe. Wichtig sei daher eine zeitliche Begrenzung der Verlobung, die nicht kürzer als drei Monate, aber auch nicht länger als ein Jahr dauern sollte. Verlobung könne als "Segen für einen ernsthaften Weg der Vorbereitung auf eine mögliche Eheschließung" beschrieben werden. Dabei sollte das Paar sich darin einüben, grundlegende Fragen nach den Lebenszielen, der Kindererziehung etc. zu besprechen. Durch die Verlobung solle auch erfahren werden, dass es sinnvoll ist, "sich für die Ehe aufzusparen". Es gelte Liebe in ihrer Dimension der Entscheidung bewusst zu machen, betonte Bischof Küng.
Die Eckpunkte für die Verlobungspastoral wurde von der Bischofskonferenz im November vergangenen Jahres beschlossen. Sie sehen u.a. vor, dass in allen Diözesen Ansprechpersonen für die Verlobtenpastoral beauftragt werden sollen. "Große Veränderungen geschehen im Kleinen", stellte Bischof Küng fest und verwies auf eine vertiefende Tagung zur Thematik, die für den 26. Jänner 2013 geplant ist. Alle Akteure der kirchlichen Jugend- und Familienpastoral sind dazu eingeladen. Vorbereitet wird die Tagung von der Familienkommission der Bischofskonferenz und dem "Institut für Ehe und Familie".
Die Leitlinie zur Verlobungspastoral sind im Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, Nr. 57, vom 1. Juni 2012, veröffentlicht.