Spenden: Neue kirchliche Finanzrichtlinien der Bischofskonferenz
Wien, 02.11.2011 (KAP)Die Österreichische Bischofskonferenz hat neue Finanzrichtlinien für kirchliche Spendenorganisationen veröffentlicht. Sie enthalten Regeln für die Verwendung und Verbuchung von Spenden genauso wie über deren Veranlagung. Die Bestimmungen sind in der aktuellen Ausgabe des Amtsblatts der Bischofskonferenz veröffentlicht und gelten für alle Spenden sammelnden Organisationen, die der Aufsichtspflicht der Bischofskonferenz unterliegen.
Für den Fall, dass Spendengelder veranlagt werden müssen, verlangt die Bischofskonferenz eine "wenig riskante Anlagepolitik" und definiert die "Sicherheit und Verfügbarkeit der Vermögenswerte" als oberstes Ziel. Als "nachrangiges Ziel im Sinn der Wertsicherung" wird die Maximierung des Ertrages aus der Veranlagung gesehen. Darüber hinaus ist auch das "Ziel der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit" zu beachten.
Aufgrund des Gebots der widmungsgerechten und raschen Verwendung von Spendengeldern verbieten die Richtlinien langfristige Anlagen außer zur Sicherung der gesetzlich vorgeschriebenen Rückstellungen. Anlagen dürfen nur in Euro getätigt werden, um das Währungsrisiko auszuschließen. Um das Verlustrisiko möglichst gering zu halten, dürfen auch keine Direktanlagen in Aktien, Unternehmensanleihen, Optionen und Wandelanleihen erfolgen. Die direkte Veranlagung in Immobilien, Edelmetallen, Warengeschäften und derivativen Finanzinstrumenten ist ebenfalls ausgeschlossen.
Die neuen Richtlinien gestatten unter bestimmten Bedingungen den Erwerb von festverzinslichen Wertpapieren und Fondsanlagen. Die Entscheidungen darüber müssen aber im Leitungsgremium der Spendenorganisation getroffen werden. Als "Mindeststandard der Veranlagung" verweist die Bischofskonferenz auf die bereits bestehenden "Ethikrichtlinien".
Mit den neuen Finanzrichtlinien macht die Bischofskonferenz von ihrem Recht Gebrauch, wonach sie "Bestimmungen zu Transparenz, aber auch Kontrolle kirchlicher Sammlungen" erlassen kann. Als Generalmaxime wird in den Vorbemerkungen festgehalten, dass kirchliche Einrichtungen ihre Finanztransaktionen so zu gestalten haben, "dass sie weltweit gemeinwohlerhöhende Aktivitäten fördern". Weiters wird bestimmt, dass die Umsetzung der Richtlinien bis Ende 2012 zu erfolgen hat.
Die Finanzrichtlinien sind veröffentlich im Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, Nr 55 (1. September 2011).