Obsorge: Bischof Küng stellt sich hinter Justizministerin
St. Pölten (KAP 09.03.11)"Familienbischof" Klaus Küng stellt sich im Blick auf die Neuregelung der Gemeinsamen Obsorge hinter den Entwurf von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Die vorliegende Neufassung stelle "mitnichten die Grundlage zu mehr Streit" dar, sondern enthalte vielmehr "einige Punkte, die Kindern eine wirklich bessere Chance nach einer Scheidung geben", schrieb der St. Pöltner Diözesanbischof in einem Kommentar in der Tageszeitung "Der Standard" (Mittwoch-Ausgabe).
Besonders lobte Küng den Vorschlag einer "Schlichtungsstelle", die vorgesehene Förderung der elterlichen Beziehung durch das Gesetz sowie die neue Definition des Kindeswohls als "das Bedürfnis des Kindes nach engen und guten Kontakten zu beiden Elternteilen" - Küngs Nachsatz: "auch und besonders zum Vater" - denn gerade in einer "zunehmend vaterlosen Gesellschaft" sei es ein "Zeichen der Hoffnung, dass Väter auch einseitig gemeinsame Obsorge beantragen können". Dies trage vielleicht dazu bei, dass der Vater "mindestens gleich viel zum Glück des Kindes beitragen kann und muss".
Der Entwurf, der eine grundsätzliche Fortsetzung der gemeinsamen Obsorge nach einer Scheidung vorsieht, entspreche damit auch seiner persönlichen Erfahrung als Seelsorger, so Küng. Nämlich, dass Kinder sich "nach einem Leben mit Vater und Mutter" sehnen, "auch wenn es Schwierigkeiten gibt, auch wenn Spannungen und Streit auszuhalten sind". Gerade im Fall einer Scheidung werde dieses Bedürfnis bei Kindern nicht kleiner, sondern größer, rief Küng in Erinnerung.
Der Vorschlag einer "Schlichtungsstelle" ist laut Küng ein "interessanter Ansatz", da er "viele Verletzungen ersparen" kann. Lobend erwähnt Küng auch jenen Passus, der die Elternteile dazu mahnt, die "persönliche Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil zu fördern" hat. Auch wenn dies in "manchen Ohren unrealistisch klingen" mag, so würde laut Küng allein der Versuch einer Umsetzung "vielen Kindern viel Leid ersparen".
Konkret sieht der Ende Februar vorgelegte Entwurf u. a. vor, dass es neben der gemeinsamen Obsorge auch ein Antragsrecht auf Obsorge für Väter unehelicher Kinder geben soll. Bei der gemeinsamen Obsorge soll in einer Vereinbarung konkretisiert werden, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird.
Neu ist für Scheidungsfälle auch, dass jener Elternteil, der nicht mit der Obsorge betraut ist, das Recht hat, mit dem Kind eine persönliche Beziehung zu pflegen und von Schulen, Kindergärten oder Sozial- und Gesundheitseinrichtungen Auskunft zu erhalten. Ausnahmen wären Fälle, in denen das Kindeswohl gefährdet wäre. Festgeschrieben wird weiters ein Mindestbesuchsrecht.
Inkrafttreten sollen die derzeit noch heftig diskutierten Bestimmungen mit 1. Jänner 2012. Ein wichtiger nächster Schritt in diese Richtung wird ein für den 24. März angesetztes Gespräch zwischen Justizministerin Bandion-Ortner und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek sein. Die Frauenministerin lehnt eine automatische gemeinsame Obsorge ab und will die bestehende Regelung eines gerichtlichen Fall-zu-Fall-Entscheids beibehalten.