Erklärungen der Herbstvollversammlung
1. Staatshaushalt und Zukunftsthemen
Seit dem Ausbruch einer globalen Finanz- und Wirtschaftskrise herrscht weltweit nach wie vor große Verunsicherung. Bislang ist es zwar durch zahlreiche finanz- und wirtschaftspolitische Maßnahmen gelungen, einen Kollaps des Wirtschaftslebens zu verhindern, aber niemand kann heute verlässlich sagen, ob die Krise wirklich überwunden ist.
Vor diesem Hintergrund sind auch in Österreich scheinbare Sicherheiten und Plausibilitäten fragwürdig geworden und die politisch Verantwortlichen sind auf ganz neue Weise herausgefordert, Politik zu gestalten und zu vermitteln. Dies sind auch die Rahmenbedingungen für eine zum Teil sehr heftig geführte gesellschaftliche Debatte um den Staatshaushalt und die politischen Zukunftsthemen, an denen sich auch die Verantwortungsträger der Kirche - Bischöfe wie Laien - in letzter Zeit stärker beteiligt haben. Ein Grund dafür liegt darin, dass die Kirche große Teile der Zivilgesellschaft trägt und beseelt und von daher auch angefragt wird.
Daher hat die Bischofskonferenz in dieser Woche zu einigen aktuellen Gesetzesentwürfen Stellung genommen und geplante Änderungen im Familienlastenausgleichsgesetz kritisiert. Es bleibt eine Forderung der Kirche, dass die Leistungen von kinderreichen Familien für die Gesellschaft angemessen vergütet werden müssen. Wenn die Politik gerade bei kinderreichen Familien Leistungen kürzt, setzt sie angesichts der demografischen Entwicklung und Überalterung der Gesellschaft falsche Prioritäten und die Zukunft aufs Spiel. Daher lehnen die Bischöfe den Wegfall des Mehrkinderzuschlags und jede Verschlechterung in diesem Bereich ab.
Unbestritten ist, dass der Staatshaushalt saniert werden muss, damit nicht zukünftigen Generationen eine erdrückende Schuldenlast aufgebürdet wird. Fraglich bleibt aber, ob die aktuellen Budgetpläne der Bundesregierung die richtigen Akzente setzen. Sozial völlig ungerechtfertigt sind alle geplanten finanziellen Schlechterstellungen von Behinderten bzw. von Eltern mit behinderten Kindern. Abzulehnen ist auch die geplante Herabsetzung der Familienbeihilfe von 26 auf 24 Lebensjahre.
Beschämend für ein nach wie vor sehr reiches Land wie Österreich sind die Kürzungen der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit. In diesem Bereich darf es kein Nachlassen auf Kosten der Ärmsten der Armen geben. Die Bischöfe appellieren eindringlich an die österreichische Bundesregierung, ihren Beitrag zur weltweiten Bekämpfung der Armut zu leisten. Dazu zählt vor allem die Verpflichtung, die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit bis 2015 auf 0,7 % des Bruttonationaleinkommens zu erhöhen, wie sie im September beim Millenniumsgipfel der UNO festgeschrieben wurde. Um dieses Ziel zu erreichen, sind Stufenpläne zu entwickeln. In diesem Zusammenhang erinnern die Bischöfe daran, dass die Kirche sehr viel im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit leistet und im Vorjahr dafür 84,3 Millionen Euro aufgebracht hat. Damit wurden 3.351 Projekte in 112 Ländern unterstützt. Die Gesamtleistung stieg sogar leicht gegenüber dem Vorjahr (2008: 84 Millionen Euro), obwohl es gleichzeitig einen deutlichen Rückgang an öffentlichen Fördergeldern gab. Vor diesem Hintergrund braucht es eine gesetzliche Verankerung des Budgets für Entwicklungszusammenarbeit und eine eigene Budgetlinie, um die so wichtige und nachhaltige Projektarbeit der Kirchen und NGOs abzusichern.
2. Maßnahmen gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch
Das Bekanntwerden von gewalttätigen Übergriffen und von sexuellem Missbrauch im kirchlichen Bereich hat die Kirche tief erschüttert. In den letzten Monaten ist innerhalb der Kirche viel geschehen, um das erlittene Unrecht so weit wie möglich wieder gut zu machen, die seelischen Verwundungen zu heilen sowie Missbrauch und Gewalt zu verhindern. „Die Wahrheit wird euch frei machen" - dieses Wort Jesu (Joh 8,32) ist leitend für das entschiedene Bemühen der katholischen Kirche in Österreich, sich der tragischen Realität des Missbrauchs zu stellen und konsequent dagegen vorzugehen. Die von der Bischofskonferenz beschlossene Rahmenordnung ist bereits in Anwendung und wird umgesetzt. Sie gilt für alle kirchlichen Einrichtungen in Österreich und enthält konkrete Maßnahmen, klare Regelungen und Orientierungshilfen gegen Missbrauch und Gewalt. Eine Kurzfassung dieser Rahmenordnung ist in einer Erstauflage von 40.000 Exemplaren erschienen und soll helfen, dass in der Kirche alle - sowohl hauptamtliche als auch ehrenamtliche Mitarbeiter - ihre Mitverantwortung für die Verhinderung von Gewalt und Missbrauch besser wahrnehmen können.
Insgesamt wurden die kirchlichen Ombudsstellen seit Jahresbeginn von 1142 Personen kontaktiert, nicht wenige davon haben sich gleichzeitig auch an die Unabhängige Opferschutzanwaltschaft gewendet, bei der sich bislang 652 Personen gemeldet haben. Einmal mehr ersuchen die Bischöfe jene Opfer, die sich noch nicht gemeldet haben, möglichst bis Jahresende mit einer kirchlichen Ombudsstelle oder mit der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft Kontakt aufzunehmen. In einem vertrauensvollen Rahmen wird dort die Situation geklärt und individuell geholfen.
Die erste Phase der Klärung in Form von persönlichen Gesprächen verlangt einen sensiblen und seriösen Umgang. Dafür braucht es ausreichend Zeit und bisweilen auch Geduld vonseiten der Betroffenen. Diese klärenden Gespräche der kirchlichen Ombudsstellen mit Betroffenen haben bis jetzt gezeigt, dass die Zahl der mutmaßlichen Fälle von Missbrauch und/oder Gewalt niedriger ist, als die Gesamtzahl der 1142 Kontakte. Nach Ausschluss von Mehrfachmeldungen hat sich bis jetzt bezogen auf 511 Personen der Verdacht des Missbrauchs erhärtet (da noch nicht alle Abklärungen erfolgt sind, kann sich diese Zahl auch noch erhöhen). Bei 54% geht es um sexuellen Missbrauch, 33% sind Fälle von Gewalt und 13% sind mutmaßliche Opfer von Gewalt und sexuellem Missbrauch. 50% aller Fälle haben sich vor über 40 Jahren ereignet, 46% betreffen den Zeitraum von 1971 bis 1992 und bei 4%, somit bei 20 von insgesamt 511 Personen, ist eine strafrechtliche Relevanz sehr wahrscheinlich. Um keinesfalls eine strafrechtliche Relevanz zu übersehen, wurden von kirchlicher Seite dennoch 106 Fälle (also 20,7%) zur Anzeige gebracht.
Mittlerweile hat die von der Bischofskonferenz errichtetet „Stiftung Opferschutz" ihre Arbeit aufgenommen, an der sich die Diözesen und die Ordensgemeinschaften der Männer sowie der Frauen beteiligen. Über diese Stiftung wird seit einigen Wochen die freiwillige finanzielle Hilfe der Kirche an die Opfer ausbezahlt. Grundlage dafür sind die bislang 58 individuellen Entscheidungen der Unabhängigen Opferschutzkommission unter dem Vorsitz von Waltraud Klasnic.
Gewalt und sexueller Missbrauch sind eine leidvolle Realität der ganzen Gesellschaft. Es ist notwendig, dass sich eine breite gesellschaftliche Allianz bildet, um sexuellen Missbrauch und Gewalt zu verhindern und entstandene Wunden zu heilen. Die Tatsache, dass von einigen Bundesländern bereits Kommissionen errichtet wurden, die sich in der Vorgangsweise an der Unabhängigen Opferschutzkommission orientieren, ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg, den auch die Kirche geht.
3. Verfolgte Christen im Nahen und Mittleren Osten
Das jüngste blutige Attentat auf Christen, die in einer Kirche in Bagdad zum Gottesdienst versammelt waren, hat einmal mehr die dramatische Situation der Christen im Irak vor Augen geführt. Die Lebensverhältnisse für Christen in den Ländern des Nahen und Mittleren Ostens haben sich so weit verschlechtert, dass es in einigen Ländern bereits um das Überleben christlicher Gemeinden geht. Erst vor wenigen Tagen forderte Papst Benedikt XVI. die Freilassung einer zum Tode verurteilten Christin in Pakistan, die aufgrund des berüchtigten „Blasphemie-Paragraphen" verurteilt wurde. Ernstzunehmende Quellen gehen davon aus, dass rund 250 Millionen Christen in rund 50 Ländern der Erde wegen ihres Glaubens verfolgt oder diskriminiert werden. Christen sind somit weltweit die größte Religionsgemeinschaft, die verfolgt wird und denen das Menschenrecht auf Religionsfreiheit nicht oder nicht im vollen Umfang gewährt wird.
Zusehends verschlechtert hat sich die Situation für Christen im Nahen und Mittleren Osten vor allem dort, wo eine islamistisch motivierte Politik im Vormarsch ist. Die Nahost-Sondersynode, die auf Initiative von Papst Benedikt XVI. vor einigen Wochen in Rom stattgefunden hat, war trotz der dramatischen Situation ein mutiges und ermutigendes Ereignis. Die Synodenteilnehmer konnten dabei die im Orient so oft fehlende Einheit erleben, offen über ihre Situation berichten und die christliche Welt auf ihre Lage aufmerksam machen. Die Schlussbotschaft der Synodenväter ist ein eindringlicher Aufruf zu Gerechtigkeit und Frieden sowie zur Einhaltung der Menschenrechte und der vollen Religionsfreiheit.
Die verfolgten Christen im Nahen und Mittleren Osten brauchen Solidarität und Hilfe. Aus diesem Grund danken die Bischöfe den Abgeordneten zum Nationalrat, die gestern einstimmig einen Entschließungsantrag zur weltweiten Durchsetzung der Religionsfreiheit beschlossen haben. Er enthält konkrete Forderungen an die politisch Verantwortlichen in Österreich, in der Europäischen Union und bei den Vereinten Nationen und seine Umsetzung ist dringend notwendig.
Die Kirche in Österreich hilft mit vielen pastoralen und karitativen Projekten sowie im Bereich der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Diese Aktivitäten müssen aber noch verstärkt werden. Aus diesem Grund hat die Österreichische Bischofskonferenz beschlossen, die kirchliche Hilfe für Projekte im Nahen und Mittleren Osten zu erhöhen. In den nächsten fünf Jahren sollen dafür jährlich 2,5 Millionen Euro von den kirchlichen Hilfswerken eingesetzt werden. Ein konkretes Hilfsprogramm wird durch die Koordinierungsstelle der Bischofskonferenz für Entwicklungszusammenarbeit und Mission ausgearbeitet und von den kirchlichen Hilfswerken umgesetzt.
Die Bischöfe ermutigen die Christen in unserem Land zu Pilgerreisen in diese Länder. Sie sind ein wesentlicher Teil christlicher Präsenz an der Wiege des Christentums und zugleich eine konkrete wirtschaftliche Hilfe.
Einige Länder haben nach dem Attentat in Bagdad rasch geholfen und die Opfer aufgenommen. Leider hat die Republik Österreich bisher gezögert, verfolgte Christen aus dem Irak, die dort keine Überlebensmöglichkeit haben, ins Land zu holen. Die Bischöfe appellieren erneut an die Bundesregierung diese Menschen aufzunehmen und die Kirche in Österreich ist bereit, dabei zu helfen.
4. Solidarität mit Bischof Erwin Kräutler
Die Vollversammlung der Bischofskonferenz gratuliert dem aus Österreich stammenden Bischof Erwin Kräutler, der für sein Lebenswerk im Dienste der Menschenrechte der indigenen Völker Brasiliens und für seinen unermüdlichen Einsatz für den Schutz des Amazonasgebietes mit dem hoch angesehenen Alternativnobelpreis (Right Livelihood Award) ausgezeichnet wird.
Wir freuen uns für Bischof Kräutler, der als Präsidenten des Indianermissionsrates der Bischofskonferenz Brasiliens CIMI Sprachrohr und Anwalt der Indianer Brasiliens ist. Bischof Kräutler hat in seinem Jahrzehnte langen Einsatz auch persönliche Risiken nicht gescheut. Attentate und Morddrohungen begleiten den bischöflichen Dienst von Erwin Kräutler, der deswegen seit vier Jahren rund um die Uhr unter Polizeischutz steht. Der Alternative Nobelpreis ist Anerkennung und Würdigung des selbstlosen Einsatzes von Bischof Kräutler für die Menschenrechte in der brasilianischen Gesellschaft und für sein prophetisches Wirken.
Seit 1980 wirkt Erwin Kräutler als Bischof der Diözese von Xingu und ist seit seither auch eine unüberhörbare Stimme für den indianischen Widerstand gegen das Belo-Monte-Staudammprojekt am Xingu-Fluss. Die internationale Auszeichnung unterstützt seine Kritik an der Indianerpolitik der Regierung von Brasilien und am Staudammprojekt Belo Monte, das die Umwelt in der gesamten Amazonasregion gefährdet und globale Auswirkungen haben kann.
Es ist bewundernswert, mit welchem Engagement sich Bischof Kräutler trotz aller Gefahren für Indianer, für Landlose und Kleinbauern einsetzt. Bischof Erwin Kräutler und der vor kurzem verstorbene Bischof Richard Weberberger sind Vorbilder, die beispielhaft versuchen, die Ideale des Evangeliums zu leben und auf der Seite der Armen und der Mitwelt zu stehen. Österreich kann stolz auf diese Botschafter der Nächstenliebe sein.
5. Personalia
1. Wahl des Vorsitzenden der Bischofskonferenz
Der Erzbischof von Wien, Kardinal Dr. Christoph Schönborn, wurde von der Vollversammlung zum Vorsitzenden der Bischofskonferenz gewählt. Die Wiederwahl erfolgte gemäß dem Statut der Bischofskonferenz, das die Amtszeit des Vorsitzenden der Bischofskonferenz mit sechs Jahren festlegt.
2. Wahl des Generalsekretärs der Bischofskonferenz
Zum neuen Generalsekretär der Bischofskonferenz wurde MMag. Dr. Peter Schipka gewählt. Er übernimmt das Amt im Frühjahr 2011 vom derzeitigen Generalsekretär der Bischofskonferenz, Diözesanbischof Mag. Dr. Ägidius Zsifkovics.
Der designierte Generalsekretär ist Priester der Erzdiözese Wien und Moderator der Pfarre Rodaun in 1230 Wien. Er wurde am 29. Dezember 1970 in Wien geboren, wo er auch Kindheit, Schul- und Studienzeit verbrachte. 2001 wurde er zum Diakon geweiht, 2002 empfing er die Priesterweihe. Von 2002 bis 2004 wirkte er als Kaplan in Mödling (Pfarre St. Othmar) und als Religionslehrer.
Nach der Schulzeit in Wien absolvierte Peter Schipka von 1992 bis 1995 das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien. 1997 erfolgte seine Promotion zum Doktor iuris. 2002 schloss er das Studium der katholischen Fachtheologie an der Universität Wien ab, das er 1995 begonnen hatte. Das Promotionsstudium im Bereich der Moraltheologie begann Schipka 2004 an der Universität Regensburg, wo er seit 2007 als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig ist.
3. Referate und Kontakte
Diözesanbischof Dr. Alois Schwarz wurde von der Bischofskonferenz zusätzlich zu seinem Verantwortungsbereich mit der Zuständigkeit für den Katholischen Laienrat Österreichs (KLRÖ) und die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände Österreichs (AKV) betraut.
Für die Kontakte mit Roma und Sinti sowie dem Bauorden ist in der Bischofskonferenz nunmehr Diözesanbischof Mag. Dr. Ägidius Zsifkovics verantwortlich.