Erklärungen der Sommervollversammlung
1. Maßnahmen gegen Missbrauch und Gewalt
„Die Wahrheit wird euch frei machen" - dieses Wort Jesu (Joh 8,32) ist leitend für das entschiedene Bemühen der katholischen Kirche in Österreich im Umgang mit Missbrauch und Gewalt. Die Kirche will erlittenes Unrecht so weit als möglich wieder gut machen, die erlittenen Verwundungen heilen sowie Missbrauch und Gewalt verhindern. Für diesen unumkehrbaren Weg hat die Bischofskonferenz bereits bei ihrer letzten Vollversammlung im März klare Vorgaben beschlossen. Seither wurde in der Kirche bereits eine Reihe von konkreten Maßnahmen getroffen.
Die Bischöfe haben bei ihrer letzten Vollversammlung Anfang März alle, die Missbrauch erlitten haben, ermutigt und eingeladen, sich an die Ombudsstellen der Diözesen oder an die Unabhängige Opferschutzanwältin Waltraud Klasnic zu wenden. Viele Betroffene sind dieser Einladung gefolgt. Die Kirche ist dankbar, dass dadurch die Mauer des Schweigens aufgebrochen und der befreienden Wahrheit Raum gegeben wurde. Seither ist eine Serie seelischer und körperlicher Verletzungen von Kindern und Jugendlichen durch Priester und andere Träger kirchlicher Verantwortung offenbar geworden. Die Berichte der Opfer sind erschütternd. Gemeinsam mit Papst Benedikt XVI. bitten wir Gott und die betroffenen Menschen inständig um Vergebung und versprechen zugleich, dass wir alles tun wollen, um solchen Missbrauch nicht wieder vorkommen zu lassen.
Daher hat die Bischofskonferenz mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2010 eine Rahmenordnung für die katholische Kirche in Österreich beschlossen, die konkrete Maßnahmen, klare Regelungen und Orientierungshilfen gegen Missbrauch und Gewalt enthält. Sie gilt für den gesamten kirchlichen Bereich, sowohl für die hauptamtlichen als auch für die ehrenamtlichen Mitarbeiter und soll bis spätestens 31.3.2011 in den Diözesen umgesetzt sein. Damit wird sichergestellt, dass alle in der Kirche mitverantwortlich sind, um Missbrauch und Gewalt noch besser zu verhindern. Die wichtigsten Bestimmungen sind:
- Primäres Ziel aller Bemühungen ist Hilfe und Gerechtigkeit für die Opfer. Dazu hat die Kirche in jeder Diözese eine Ombudsstelle eingerichtet. Als zusätzliches österreichweites Angebot besteht seit April die „Unabhängige Opferschutzanwaltschaft" unter Leitung von Waltraud Klasnic, die in ihrer Tätigkeit von der „Unabhängigen Opferschutzkommission" unterstützt wird.
- Konkret sieht die Rahmenordnung eine österreichweit einheitliche Gestaltung der diözesanen Ombudsstellen vor. Diese sollen von unabhängigen Fachleuten geleitet werden, die ihre Tätigkeit weisungsfrei ausführen. Die Ombudsstellen sind für den Erstkontakt und eine erste Klärung von Verdachtsfällen sowie für die Rechtsberatung und Begleitung der Opfer zuständig.
- Zusätzlich zu den im Kirchenrecht vorgesehenen Maßnahmen im Hinblick auf eine kirchliche Voruntersuchung wird neben der Ombudsstelle in jeder Diözese eine Kommission eingesetzt, die auf Grundlage eines Berichts der Ombudsstelle die weiteren Konsequenzen für den mutmaßlichen Täter mit dem Bischof berät. Besteht ein begründeter Verdacht, so wird der mutmaßliche Täter bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts dienstfrei gestellt. Dies geschieht in enger Kooperation mit den staatlichen Stellen.
- Erhärtet sich der Verdacht, empfiehlt die Ombudsstelle dem Opfer, Anzeige zu erstatten. Die kirchlichen Leitungsverantwortlichen werden in solchem Fall den mutmaßlichen Täter zur Selbstanzeige auffordern. Besteht außerdem die Gefahr, dass durch den mutmaßlichen Täter weitere Personen zu Schaden kommen könnten, ist deren Schutz vorrangig. In diesem Fall wird auf Initiative der Kirche der Sachverhalt zur Anzeige gebracht.
- Die diözesanen Ombudsstellen übernehmen als erste Anlaufstelle für Opfer die Kosten der Therapien. Zusätzlich richtet die Österreichische Bischofskonferenz die „Stiftung Opferschutz" ein. Durch sie werden Geldmittel im erforderlichen Ausmaß bereitgestellt, um den Opfern rasch, unbürokratisch, menschlich und angemessen zu helfen. Die „Stiftung Opferschutz" wird in den von der „Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft" oder den diözesanen Ombudsstellen geprüften Fällen für Therapiekosten sowie allfällige Schmerzensgeld- und Schadensersatzzahlungen finanziell in Vorlage treten. Diese Zahlungen werden nicht aus dem Kirchenbeitrag finanziert, sondern beim Täter oder bei einer verantwortlichen Institution eingefordert.
- Umfangreiche Maßnahmen im Bereich der Prävention betreffen die Auswahl und Aufnahme von Personen in den kirchlichen Dienst, die Aus- und Weiterbildung sowie die Einrichtung einer Stabsstelle „Kinder- und Jugendschutz" in jeder Diözese.
Sexueller Missbrauch ist eine dunkle Seite der ganzen Gesellschaft. Die intensive Auseinandersetzung mit dieser Thematik in den letzten Monaten hat deutlich gezeigt, dass die meisten Fälle von sexuellem Missbrauch im familiären Umfeld und in anderen gesellschaftlichen Bereichen passieren. Daher sind alle Pauschalverdächtigungen gegen Priester, kirchliche Mitarbeiter oder die Kirche insgesamt als ungerechtfertigt zurückzuweisen. Dieser Hinweis soll die Verantwortung der Kirche im eigenen Bereich nicht kleinreden. Die Bischöfe wissen, dass für die Kirche hohe ethische Ansprüche gelten, an denen sie zu Recht gemessen wird.
In den letzten Monaten konnte bereits vieles erreicht werden. Die Bischöfe danken ganz besonders der „Unabhängigen Opferschutzanwältin" Waltraud Klasnic und den Mitgliedern der „Unabhängigen Opferschutzkommission", die alle ehrenamtlich tätig sind. Sie danken auch den Mitgliedern der Projektgruppe, die die nun beschlossene Rahmenordnung für die Kirche in Österreich ausgearbeitet haben. Dank gebührt der Justizministerin und der Familienstaatssekretärin für ihre Initiativen sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den kirchlichen Ombudsstellen. Das starke Engagement und die bereits sichtbaren Fortschritte geben Hoffnung für eine breite gesellschaftliche Allianz, um sexuellen Missbrauch und Gewalt zu verhindern und entstandene Wunden zu heilen.
2. Treffen der Slowenischen und der Österreichischen Bischofskonferenz
Erstmals hat am 22. und 23. Juni eine gemeinsame Vollversammlung der Slowenischen und der Österreichischen Bischofskonferenz in Mariazell stattgefunden. Die Begegnung der Bischöfe ist eine Folge des Mitteleuropäischen Katholikentags, der wenige Wochen nach dem Beitritt der Nachbarländer zur Europäischen Union rund 100.000 Pilger anlässlich der „Wallfahrt der Völker" am 22. Mai 2004 nach Mariazell geführt hatte. Unter ihnen waren sehr viele Gläubige aus Slowenien, für die das Marienheiligtum in Mariazell seit Jahrhunderten eine geistliche Heimat ist.
Das Treffen der Bischöfe ist Ausdruck dafür, dass der gemeinsame christliche Glaube sprachliche und politische Grenzen überwindet und ein verlässliches Fundament für das Zusammenleben der Menschen in Europa bietet, das vom Christentum geprägt ist und belebt wird. Die Begegnung zeigt auch, wie Vielfalt und Einheit in der katholischen Kirche gelebt wird, deren Wesenszug die „communio" ist.
Im Zentrum der Gespräche der Bischöfe standen aktuelle Fragen der Kirche in den beiden Ländern mit Blick auf Gesellschaft, Staat und die Europäische Union. Dabei ging es vor allem um katholische Privatschulen und den konfessionellen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, der nach wie vor in Slowenien nicht möglich ist. Weiters wurden Fragen im Hinblick auf die Volksgruppen und Minderheiten, die fremdsprachige Seelsorge sowie die Aufarbeitung der gemeinsamen Vergangenheit erörtert.
Mit Blick auf die aktuelle Diskussion in Europa betonen beide Bischofskonferenzen den Wert des arbeitsfreien Sonntags und die Bedeutung christlicher Symbole im öffentlichen Raum. Die Bischöfe erinnern in diesem Zusammenhang an die bei der Wallfahrt der Völker 2004 gemeinsam von acht Bischofskonferenzen beschlossene „Botschaft von Mariazell", in der es heißt: „Das Zeichen des Kreuzes und anderer christlicher Symbole und Riten haben ihren Platz im privaten wie im öffentlichen Raum. Wir tragen als Christen sehr viel zum Wohl der Zivilgesellschaft unserer Länder bei. Das Christentum ist im Ganzen eine Großmacht der Barmherzigkeit und verdient daher den Respekt und auch die Dankbarkeit der Zivilgesellschaft."
3. Jugendwallfahrt nach Mariazell
Die Bischöfe laden Jugendliche aus ganz Österreich zur Jugendwallfahrt nach Mariazell von 13.-15. August 2010 ein. In Verbindung mit dem Motto des nächsten Weltjugendtags „Guter Meister, was soll ich tun, um das ewige Leben zu gewinnen?" (Mk 10,17) geht es darum, gemeinsam in Mariazell dieser Frage nachzugehen und das Leben und den Glauben zu feiern: auf jugendliche Art und in ihrer Sprache!
Gemeinsam mit der Katholischen Jugend, der Jugend der Erneuerungsbewegungen und dem Mittelschüler-Kartell-Verband wurde ein abwechslungsreiches Programm zusammengestellt: Nach dem Eröffnungsfest mit der Band „Cardiac Move" gibt es verschiedene kreative, sportliche und auch inhaltliche Workshops. Im Zentrum der Jugendwallfahrt stehen Katechesen der Bischöfe und jugendgemäße Gottesdienste, die gemeinsam mit jungen Menschen vorbereitet werden.
Für die Bischöfe wird die Jugendwallfahrt eine Gelegenheit sein, während des gemeinsamen Pilgerns und in Mariazell in vielen persönlichen Gesprächen die Sorgen, Ängste, Wünsche und Hoffnungen der Jugendlichen zu hören.
Mehr Informationen zur Jugendwallfahrt, die unter dem Motto „VOLL LEBEN!" stattfindet, gibt es auf www.jugendwallfahrt.at oder auf Facebook unter: facebook.com/voll.leben.