Bundespräsident soll für alle Österreicher da sein
"Der neu gewählte Bundespräsident muss zu einem Staatsoberhaupt für alle Österreicher werden und das Land zusammenführen." Das sagte Kardinal Christoph Schönborn am Sonntagabend nach der Bekanntgabe des vorläufigen Ergebnisses der Bundespräsidentenwahl, derzufolge Alexander Van der Bellen mit klarer Mehrheit gegenüber Norbert Hofer die erneut durchgeführte Stichwahl gewonnen hat. "Ich gratuliere Alexander Van der Bellen und wünsche dem neuen Bundespräsidenten Gottes Segen für sein hohes Amt. Ich wünsche ihm eine gute Hand für das Miteinander, das Österreich zu einem stabilen, freien und auch prosperierenden Land gemacht hat. Und ich wünsche ihm ein gutes Gespür für die Aufgabe Österreichs in Europa und in der Welt," so der Vorsitzende der Bischofskonferenz im Interview mit "Kathpress".
Der Kardinal erinnerte in diesem Zusammenhang an die erste Rede Van der Bellens am 23. Mai nach seiner erfolgreichen und später aufgehobenen Stichwahl. Dieser habe damals von "zwei Hälften" gesprochen, "die Österreich ausmachen", dass "beide Hälften gleich wichtig" seien und "gemeinsam dieses schöne Österreich ergeben". Dieses Bild habe ihn, Schönborn, damals sehr beeindruckt. "Ich wünsche dem neuen Bundespräsidenten, dass er in dieser Haltung seinen Dienst am Gemeinwesen ausüben wird", sagte der Kardinal.
Beeindruckt zeigte sich der Vorsitzende der Bischofskonferenz von der hohen Wahlbeteiligung in der längsten Bundespräsidentenwahl der Zweiten Republik. Dass so viele Österreich erneut ihr Wahlrecht ausgeübt haben, sei ein "Beweis für eine reife und gefestigte Demokratie in unserem Land, wofür wir einander dankbar sein können", so Schönborn.
Der ORF-Hochrechnung am Sonntagabend (18.21 Uhr) zufolge konnte Van der Bellen mit 53,3 Prozent das Rennen um das höchste Amt im Staat für sich entscheiden. Der ehemalige Bundessprecher der Grünen konnte beim Wahlgang am Sonntag im Vergleich zur Wahl am 22. Mai um 3 Prozent zulegen, wo er lediglich auf 50,3 Prozent gekommen war. Sie wurde in der Folge von der FPÖ angefochten und vom Verfassungsgerichtshof wegen diverser formaler Mängel aufgehoben, weswegen eine Wahlwiederholung notwendig geworden war.
Quelle: kathpress (04.12.2016)