Kirche begrüßt geplanten "Familienbonus" für Eltern
Die katholische Kirche hat am Freitag die von der Regierung geplante Schaffung eines neuen Familienabsetzbetrages ("Familienbonus") beim Lohnsteuerausgleich begrüßt. Man unterstütze die Initiative, Sorgepflichten für unterhaltspflichtige Kinder künftig im Einkommenssteuergesetz zu berücksichtigen, heißt es in der von Generalsekretär Peter Schipka unterzeichneten Stellungnahme der Österreichischen Bischofskonferenz zum gesetzlichen Begutachtungsverfahren. Gefordert wird darin zugleich, jene Familien, die von der Steuermaßnahme nicht profitieren, aber Hilfe benötigen, via Regelungen im Sozialrecht zu unterstützen.
Mit dem Familienbonus anerkenne die Regierung den "großen Verdienst" der Eltern, ihr Einkommen nicht nur für sich selbst aufzuwenden, sondern mit ihren Kindern zu teilen, würdigt die Bischofskonferenz in ihrer Stellungnahme: "Die Familie ist die Keimzelle unserer Gesellschaft. Ihre Unterstützung ist daher nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern darüber hinaus von essenzieller Bedeutung für unsere Gesellschaft."
Beim von der ÖVP-FPÖ-Regierung ab 2019 geplanten Familienbonus handelt es sich um einen Familienabsetzbetrag in Höhe von maximal 1.500 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren beziehungsweise 500 Euro für Kinder über 18 Jahre, wenn Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und das Kind in Österreich lebt. Für geringverdienende Alleinerzieher soll es einen Kindermehrbetrag von 250 Euro pro Kind geben.
"Von Kritikern als Klientelpolitik und Entlastung der Reichen verunglimpft, profitieren hier immerhin Familien von 1,6 Millionen Kindern substanziell", verteidigte der Präsident des Katholischen Familienverbandes (KFÖ), Alfred Trendl, ebenfalls am Freitag die Maßnahme und begrüßte den Familienbonus via Presseaussendung als "große Wertschätzung" der Regierung gegenüber den Familien. Bislang seien Kinder im Steuersystem zu wenig berücksichtigt worden, so Trendl, der Familienbonus bedeute eine deutliche Verbesserung für Familien:
Es darf steuerlich nicht egal sein, wie viele Personen von einem Einkommen leben müssen.
Mit dem Familienbonus werde nun "darauf Rücksicht genommen, ob jemand für unterhaltspflichtige Kinder zu sorgen hat oder nicht", so der KFÖ in seiner offiziellen Stellungnahme zum Gesetzesentwurf im Rahmen des parlamentarischen Begutachtungsverfahrens, auf die auch Bischofskonferenz-Generalsekretär Schipka explizit verwies.
Darin begrüßt der Familienverband auch die Einführung des Kindermehrbetrages von 250 Euro für geringverdienende Alleinerziehende und Alleinverdiener, der immerhin "deutlich höher als die Wertanpassung der Familienbeihilfe in der gesamten letzten Gesetzgebungsperiode" sei. "Staat und Gesellschaft müssen auch armutsgefährdete Familien unterstützen, keine Frage. Hier sollte die Sozialgesetzgebung greifen, das Einkommenssteuergesetz ist der falsche Hebel", betonte Präsident Trendl. Kritisch äußerte sich der KFÖ-Präsident zu der im Gesetzesentwurf zwingend vorgesehenen Aufteilung des Familienbonus bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern. Dies würde in manchen Fällen bedeuten, dass der halbe Bonus nicht ausgeschöpft werden kann, falls ein Elternteil keine Lohnsteuer bezahlt.
Quelle: kathpress (14.04.2018)