"Ehe für alle": Bischofskonferenz für klares Leihmutter-Verbot
Die Österreichische Bischofskonferenz nimmt die Entscheidung der Regierungsparteien zur Öffnung der Ehe zur Kenntnis und fordert gleichzeitig eine klares Verbot der Leihmutterschaft. "Wir haben auf eine bessere Lösung gehofft, müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass die Regierungsparteien eine solche nicht gefunden haben", erklärte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, am Freitag gegenüber "Kathpress". Weil damit auch der "Druck auf Zulassung der Leihmutterschaft" steige, "ist der Gesetzgeber jetzt gefordert, ein klares Verbot von Leihmutterschaft zu erreichen, um die Würde von Frauen und Kinder zu schützen", fügte Schipka hinzu.
Die Bischofskonferenz reagierte damit auf die am Donnerstag erfolgte Einigung der Regierungsparteien, keine neue gesetzliche Regelung bis zum Jahresende hinsichtlich bestehender Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare im Eherecht in die Wege zu leiten. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), der die Ehe für Homosexuelle geöffnet habe, werde man ohne eine zuvor in die Diskussion gebrachte Sonderregelung akzeptieren, erklärten die beiden Parteien. Damit wird ab 1. Jänner 2019 nicht nur die Ehe, sondern auch die Eingetragene Partnerschaft sowohl verschieden- als auch gleichgeschlechtlichen Paaren offenstehen.
Begründet wurde dieser Schritt von den Klubobmännern August Wöginger (ÖVP) und Walter Rosenkranz (FPÖ) damit, dass eine einfachgesetzliche "Reparatur" des Ehegesetzes einem weiteren VfGH-Spruch laut Ansicht von Rechtsexperten nicht standhalten werde: Langfristig erfordere die Ehe zwischen Mann und Frau eine Verfassungsverankerung, die wiederum nur mit Zweidrittelmehrheit erreichbar sei. Aus den Reihen der Opposition seien jedoch weder SPÖ noch NEOS bereit, hier mitzugehen.
Die Bischofskonferenz hatte sich mehrfach und eigens bei der letztjährigen November-Vollversammlung noch vor dem Entscheid der Höchstrichter für die Beibehaltung des klassischen Ehebegriffs eingesetzt. Vor einer Woche hatte Kardinal Christoph Schönborn öffentlich die Regierung ersucht, Wege zu prüfen, um die Ehe als "Sicherung der Generationenfolge durch Mann und Frau" zu erhalten. Der Vorsitzende der Bischofskonferenz verwies dabei auf die "Doppelfunktion des öffentlichen Gelöbnisses und der Sicherung der Generationenfolge durch Mann und Frau". Letztere Funktion sei "unersetzlich".
Quelle: kathpress (16.10.2018)