"Kinder sind kein Schadensfall"
Wortlaut einer Presseerklärung der Frühjahrsvollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz, 21. bis 24. März 2011 in Brixen/Südtirol.
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Die österreichischen Bischöfe begrüßen die Initiative von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner zur gesetzlichen Neuregelung der ärztlichen Haftpflicht. Wiederholt haben die Bischöfe davor gewarnt, dass die derzeit unsichere gesetzliche Lage geeignet ist, „Angstdiagnosen“ gegen ungeborene Kinder zu fördern und Eltern großen Verunsicherungen auszusetzen. Daher betonen die Bischöfe erneut, dass ein geborenes Kind nie ein Schadensfall ist und dass aus der Existenz eines Menschen keine Schadenersatzansprüche abgeleitet werden können und dürfen. Pränatale Diagnostik darf nur dazu dienen, Menschen zu heilen.
Viel wichtiger ist es, das medizinische Ethos dahingehend weiterzuentwickeln, dass Ärzte zur bestmöglichen Behandlung unter der Maxime „nicht zu schaden“ angehalten sind. Eltern haben nicht nur einen Anspruch auf Information, sondern auch auf Beratung und Begleitung in einer ambivalenten und oft mit Ängsten verbundenen Situation.
Gleichzeitig sind Staat und Gesellschaft verpflichtet, behinderten Kindern und ihren Eltern alle Hilfen zur bestmöglichen Bewältigung der Situation zur Verfügung zu stellen. Der Umgang mit beeinträchtigten Personen ist ein Gradmesser der Humanität unserer Gesellschaft, und das bedingungslose „Ja“ zur Würde und zum Lebensrecht muss für alle Menschen gelten – von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod.