"Unantastbare Würde am Ende des Lebens"
Wortlaut einer Presseerklärung der Frühjahrsvollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz, vom 2. bis 5. März im zur Abtei Wettingen-Mehrerau gehörenden Schloss Maurach
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Die Würde des Menschen ist unantastbar - dieser Grundsatz ist fundamental für ein humanes Zusammenleben. Er muss sich gerade dann bewähren, wenn Menschen aufgrund von Krankheit oder Alter auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Die in diesen Tagen von allen Parlamentsparteien einstimmig gefasste Empfehlung, die Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich nachhaltig abzusichern sowie die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht weiterzuentwickeln, ist eine bedeutender Schritt, um die Würde des Menschen am Lebensende noch besser zu schützen. Die österreichischen Bischöfe danken den Mitgliedern der parlamentarischen Enquete-Kommission für dieses richtungsweisende Votum und unterstützen die Vorschläge des Endberichts. Die breite Einbeziehung von rund 500 Expertinnen und Experten verbunden mit der Einholung von Stellungnahmen ist ein positives Beispiel dafür, wie in einer entwickelten Demokratie mit sensiblen und zugleich fundamentalen ethisch-juristischen Themen der Gesellschaft verantwortungsvoll umzugehen ist.
Die einstimmigen Empfehlungen der Kommission machen deutlich, dass Österreich den bewährten Weg der Hospiz- und Palliativversorgung durch einen verbindlichen Stufenplan tatsächlich sicherstellen will. Der Vorschlag zur Einsetzung einer unabhängigen Person zur Koordination der Umsetzung unterstreicht dieses Ziel. Diese Maßnahmen und die Förderung der Aus- und Weiterbildung werden von den Bischöfen ausdrücklich begrüßt. Die Feststellung, dass Hospiz- und Palliativversorgung nicht nur eine der humansten Formen der Medizin, sondern auch günstig und kostendämpfend ist, sollte Grund genug für eine rasche Umsetzung der Empfehlungen sein.
Die Würde des Menschen am Anfang und Ende des Lebens abzusichern, ist ein bleibender Auftrag. Dies zeigen die erschreckenden Entwicklungen in jenen Ländern, wo der strafrechtliche Schutz am Lebensende gelockert wurde. Vor diesem Hintergrund plädieren die österreichischen Bischöfe erneut dafür, die bewährte österreichische Gesetzeslage nachhaltig und adäquat abzusichern. Ziel muss sein, "an der Hand, nicht durch die Hand eines Menschen zu sterben", wie Kardinal Franz König es in einem Brief an den Verfassungskonvent einmal formuliert hat. Auf diese Weise soll es jedem Menschen möglich sein, die letzte große Aufgabe zu meistern: angesichts des Todes das persönliche Leben anzunehmen, um es als angenommenes auch wieder loszulassen in der Hoffnung auf das, was das Leben getragen hat, und auf den, der es vollenden wird.