"Verbot der aktiven Sterbehilfe"
Wortlaut einer Presseerklärung der Sommervollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz, 16. bis 18. Juni 2014 in Mariazell
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Die Bischöfe unterstützen alle politischen und gesellschaftlichen Bemühungen, die den in Österreich bestehenden breiten Konsens hinsichtlich eines Verbots der aktiven Sterbehilfe (Euthanasie) und des Ausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung stärken. Von daher bestärkt die Bischofskonferenz ausdrücklich die Bundesregierung in ihrem Vorhaben einer möglichen Verankerung des Verbots der aktiven Sterbehilfe in der Verfassung.
Dieses Anliegen haben die Bischöfe schon vor Jahren rund um den Verfassungskonvent vorgebracht und Kardinal Franz König hat damals in einem Brief an den Konvent als Ziel formuliert, "an der Hand, nicht durch die Hand eines Menschen zu sterben". Seither ist in einigen europäischen Ländern die Forderung nach einer Legalisierung der Tötung auf Verlangen immer stärker geworden und betrifft in Belgien bereits Kinder.
Vor diesem Hintergrund läuft seit Anfang Mai die parlamentarische Bürgerinitiative "An der Hand", die die bestmögliche Versorgung am Lebensende sowie den bestmöglichen rechtlichen Schutz durch die Verankerung des Verbots der aktiven Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) in der Verfassung fordert. Der Bürgerinitiative geht es dabei auch um eine flächendeckende und angemessene Hospiz- und Palliativversorgung, die weitere Erforschung und Entwicklung der Palliativmedizin sowie die Sicherstellung der Finanzierung und Machbarkeit der häuslichen Pflege. Die Bischöfe unterstützen diese Bürgerinitiative und laden zur Unterzeichnung ein.