Quelle: Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, Nr. 45 vom 1. Mai 2008, II., 11.
Die Österreichische Bischofskonferenz hat in ihrer ordentlichen Vollversammlung am 7. November 2007 die obere Wertgrenze bei Veräußerung von Kirchenvermögen im Sinne Can. 1292 CIC auf € 3,000.000,-- festgesetzt. Gleichzeitig wurde festgehalten, dass die untere Wertgrenze mit € 80.000,-- unverändert bleibt.
Dieses Decretum Generale wurde von der Österreichischen Bischofskonferenz am 7. November 2007 beschlossen und seitens der Kongregation für die Bischöfe mit Dekret vom 1. Februar 2008, Nr. 08/00703, rekognosziert. Es tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz in Kraft.
Quelle: Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, Nr. 15 vom 11. August 1995, II. 4.
Aus gegebenem Anlass wird daran erinnert, dass Welt- und Ordenspriester, die auswärts zelebrieren möchten, ein gültiges Zelebret vorzuweisen haben. Für die Ausstellung ist das jeweilige Ordinariat zuständig.