Veränderte Lebensrealitäten und die Antwort der Kirche standen im Mittelpunkt von zwei von Papst Franziskus einberufenen Versammlungen der Bischofssynode. Nach der außerordentlichen Bischofssynode im Oktober 2014 folgte von 4. bis 25. Oktober 2015 die ordentliche Vollversammlung mit dem Titel "Die Berufung und Sendung der Familie in Kirche und Welt von heute".
Die Österreichische Bischofskonferenz hatte als ihren Vertreter den Feldkircher Bischof Benno Elbs gewählt (im Fall seiner Verhinderung wäre Bischof Klaus Küng vorgesehen gewesen). Darüber wurde Kardinal Christoph Schönborn (als Mitglied des vatikanischen Synodenrates) von Papst Franziskus persönlich ernannt, um an der ordentlichen Bischofssynode teilzunehmen.
In zwei Erklärungen der Bischofskonferenz nach ihren Vollversammlungen im November 2014 und im März 2015 noch vor Abschluss der ordentlichen Synode haben sich die Bischöfe positiv zum Gesamtverlauf geäußert. Nach Einschätzung der Bischöfe habe sich schon bei der außerordentlichen Synode 2014 die "vom Papst gewollte Haltung der liebevollen Begleitung von Familien und von Menschen auf ihrem Weg zu einer christlichen Ehe" durchgesetzt. "Ausdrücklich begrüßt" wird von den Bischöfen die Entscheidung des Papstes, dass die Diskussion über wiederverheiratete Geschiedene und Homosexuelle weitergehen soll. Insgesamt habe die erste Etappe der Familiensynoden "vieles differenziert und entkrampft".
Ein sehr positives Resümee zogen die Bischöfe dann nach dem Abschluss der Bischofssynode, deren Ergebnisse Gegenstand der Herbst-Vollversammlung der Bischofskonferenz (9.-12.11.2015) war. "Das klare, positive und hoffnungsvolle Ja zu Ehe und Familie" der Synode habe alle anderen Ergebnisse überragt. Die Familie sei Grundlage und Lebenszelle der Gesellschaft, ohne sie "kann kein Gemeinwesen bestehen", heit es in einer gemeinsam Erklärung.
Die Bekräftigung der Bischofssynode, dass vom Evangelium her Ehe zu verstehen sei als "die auf Lebensdauer angelegte Bindung eines Mannes und einer Frau, die offen ist für neues Leben", habe einen "wohlwollenden Blick" auf die "noch unvollkommenen Formen des Zusammenlebens" nicht ausgeschlossen. "Denn auch außerhalb dieser vollen Verwirklichung im Ehesakrament gibt es positive Elemente und Formen von gelebter Verantwortung und Stabilität", so die Bischöfe unter Bezugnahme auf das Synodendokument.
Die Synode habe im Blick auf wiederverheiratete Geschiedene "keine Generallösung" geboten, sondern setze auf den bewährten Dreischritt "hinschauen, unterscheiden, begleiten". "Maßgeblich geprägt" worden sei dieser auf Barmherzigkeit aufbauende "Weg der Begleitung", der lang vor der Frage nach der Zulassung zu den Sakramenten ansetzen müsse, vom deutschsprachigen Arbeitskreis der Synode (den Kardinal Christoph Schönborn leitete). Die einstimmig beschlossenen Texte dieser Gruppe hatten die Tür für Einzelfall-Lösungen geöffnet. Sie könnten nun "Ausgangspunkt von ortskirchlichen Konkretisierungen sein, bei denen die Verantwortung des Bischofs sowie von Bischofskonferenzen künftig mehr zum Tragen kommt", so der österreichische Episkopat.
Die Bischofssynode im Oktober, die so viel Resonanz wie keine andere zuvor in der 50-jährigen Geschichte dieser Versammlungen ausgelöst habe, würdigten die Bischöfe als Erfahrung "gelebter Synodalität". Das sei zuallererst den Vorgaben des Papstes zu verdanken, der die Devise ausgab: "Redet mit Freimut und hört zu mit Demut." Das Endergebnis sei "mehr als nur ein Kompromiss" geworden. Nach der Einschätzung der österreichischen Bischöfe wurde die Kirche gemeinsam einen Schritt weitergeführt im Verstehen des Glaubensgutes und im Antworten auf die "Zeichen der Zeit".
Der verantwortungsvolle Umgang mit Geld ist für Mission und Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche eine selbstverständliche Verpflichtung aus dem Evangelium. Ausdruck davon ist die 2017 von der Österreichischen Bischofskonferenz beschlossene