Gegen das im Jänner 2015 beschlossene Fortpflanzungsmedizingesetz mit seinen weitreichenden Liberalisierungen hat sich die Bischofskonferenz mit deutlicher Ablehnung positioniert. In der offiziellen Stellungnahme heißt es, dass der Gesetzesentwurf "ein ethischer Dammbruch und großer Irrtum" ist. Weiters kritisieren die Bischöfe, so wie alle mitgliederstarken Laienorganisationen, die sich zur Initiative www.kinderbekommen.at zusammengeschlossen haben, die viel zu kurze Zeit für Begutachtung und öffentlichen Diskurs.
Das Gesetz schaffe "unüberbrückbare Probleme und Leiden", im Namen einer "naiven Fortschrittsgläubigkeit", so die Bischöfe zur Novelle, die eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID), der Eizellspende und Fremdsamenspende für die In-vitro-Fertilisation (IVF) und für gleichgeschlechtliche Partnerschaften erlaubt.
Ein Hauptkritikpunkt der Bischöfe ist die Präimplantationsdiagnostik (PID), die sie als "fortschreitende Fehlentwicklung, an deren Spitze die Selektion von Kindern steht", grundsätzlich ablehnen. Ihre Einführung würde die Tötung menschlichen Lebens legalisieren und zu einer neuen Dimension der Diskrimination von Menschen aufgrund genetischer Veranlagung führen, heißt es in der Stellungnahme. PID diene immer nur zum Aussortieren, nie aber zur Heilung, rufen die Bischöfe in Erinnerung.
Deutliche Kritik kommt auch zur erstmals zugelassenen Eizellspende. Die Bischöfe verweisen auf bekannte Gesundheitsrisiken für Spenderin und Empfängerin, auf das Schüren "unrealistischer Hoffnungen", die fehlenden Langzeitstudien hinsichtlich der Risiken sowie der herbeigeführten Spaltung von sozialen und genetischen Eltern und deren Folgewirkungen für die Identität der betroffenen Kinder. Die Kommerzialisierung des Eizellhandels mache Frauen in prekären Lagen zu "Rohstofflieferanten", zudem stünden Ärzte im Interessenskonflikt, die zugleich Interessen der Spenderin wie auch der Empfängerin vertreten sollen.
Leidtragende des neuen Gesetzes sind in den Augen der Bischöfe vor allem die Kinder, die zunehmend "zu einem Produkt der Fortpflanzungsindustrie und Mittel zum Zweck" würden. Es gebe kein Recht auf ein Kind, sondern vielmehr ein auch in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenes Recht des Kindes auf Vater und Mutter; der gesellschaftliche Nachdenkprozess müsse statt dem "Freiheitsrausch als oberste Handlungsmaxime" das Kindeswohl ins Zentrum rücken.
Der verantwortungsvolle Umgang mit Geld ist für Mission und Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche eine selbstverständliche Verpflichtung aus dem Evangelium. Ausdruck davon ist die 2017 von der Österreichischen Bischofskonferenz beschlossene