Das Generalsekretariat wird vom Generalsekretär der Bischofskonferenz, der von der Vollversammlung für sechs Jahre gewählt wird, geleitet. Der Generalsekretär nimmt an den Sitzungen der Vollversammlungen teil und führt das Protokoll. Seit 1. März 2011 ist DDr. Peter Schipka Generalsekretär der Bischofskonferenz.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Generalsekretariates zählen die Vorbereitung der Vollversammlung sowie die daraus resultierende Nacharbeit. Es pflegt die Beziehungen zu den zuständigen kirchlichen und staatlichen Stellen und besorgt den nötigen Schriftverkehr. Daneben steht es in ständigem Kontakt mit den der Bischofskonferenz zugeordneten Einrichtungen und Institutionen und nimmt gegebenenfalls die Diensthoheit wahr. Das Generalsekretariat ist in seinen Tätigkeiten an die Weisungen des Vorsitzenden gebunden. Es handelt im Einvernehmen mit dem jeweils zuständigen bischöflichen Referenten.
Der verantwortungsvolle Umgang mit Geld ist für Mission und Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche eine selbstverständliche Verpflichtung aus dem Evangelium. Ausdruck davon ist die 2017 von der Österreichischen Bischofskonferenz beschlossene